Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-01
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Kapitel zu den Zielen und Grundsätzen. Zum Begriff der Ziele muss ich darauf hinweisen, dass wir schon im heutigen Energiegesetz [PAGE 2043] in Artikel 1 von Zielen sprechen, nicht von Richtwerten, nicht von irgendwelchen unverbindlichen Äusserungen, sondern von klar formulierten Zielen, was die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien betrifft, von Zielen, was die Produktion von Strom aus Wasserkraft betrifft, und von Zielen, was den Endenergieverbrauch der Haushalte betrifft. Wir machen hier also nichts Neues, sondern erweitern die Vorgaben respektive verstärken sie punkto Energieeffizienz und Konsum.
Wir haben es hier auch nicht mit irgendeinem Schweizer Alleingang zu tun. Auch die EU setzt sich seit Langem Ziele. Wir setzen uns jetzt Ziele für die erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 usw. Ziele sind etwas völlig Normales, nicht nur für Staaten, sondern auch für Unternehmen. Wenn Sie jetzt von Zielen nichts mehr wissen und nur noch von Richtwerten sprechen wollen, so finden wir das nicht unbedingt gut. Aber wir können uns grundsätzlich damit einverstanden erklären, weil die beiden Dinge relativ nahe beieinander liegen, ob es jetzt Richtwerte oder Ziele sind. An sich ist das aber eine unnötige Abschwächung gegenüber den heutigen Vorgaben.
Was die Äusserungen angeht, die Schweiz sei hier völlig ambitiös, so muss ich Sie leider enttäuschen. Im Jahr 2013 stammten 22 Prozent des weltweit produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien, in der EU lag der Anteil sogar bei 28 Prozent. Es ist auch nicht so, dass die Schweiz top ist. Wir sind beim Strom aus erneuerbaren Energien nicht unter den Top Ten der Produktionsländer. Wir wissen auch aus allen relevanten wissenschaftlichen Analysen, dass die erneuerbaren Energien bis 2035 die Hälfte des Anstiegs der weltweiten Stromerzeugung abdecken werden. Das ist ein Wachstumsmarkt, weil eben auch die Preise fallen. Wir wissen auch, dass die Windenergie und die Fotovoltaik 45 Prozent des Zuwachses ausmachen werden. Insofern ist es richtig, wenn sich die Schweiz im Gesetz hier neue Ziele setzt. Deshalb hat die Mehrheit Ihrer Kommission das folgerichtig auch getan.
Es wurde vorhin behauptet, diese Richtwerte für Strom seien völlig unrealistisch. Wir haben bei dieser Strategie ja auch die ETH rechnen lassen. Die ETH beurteilt diese Ziele als realistisch, aber selbstverständlich als ambitiös. Es ist natürlich so, dass im Bereich des Stroms ab 2020 nur schon eine Stabilisierung des Verbrauches ambitiös ist. Es wurde zu Recht gesagt, dass wir sehr viele Ersatztechnologien mit fossilen und erneuerbaren Energien haben, die sehr oft mehr Strom konsumieren. Insofern ist dieses Effizienzziel bei den Energien realistisch, bei der Stromproduktion und beim Stromverbrauch ambitiös, aber machbar.
Immerhin hat die Schweiz in den vergangenen Jahren trotz eines Wachstums von 2 Prozent des BIP den Stromverbrauch nur um 0,6 Prozent ansteigen lassen. Es ist uns also schon gelungen, Wirtschaftswachstum und Bevölkerungswachstum vom Stromverbrauch abzukoppeln. 9 Prozent des Stroms brauchen wir alleine für das Heizen. Hier finden Sie weiter hinten auf der Fahne die Effizienzmassnahmen, mit denen gerade auch in diesem Bereich der Stromkonsum reduziert wird.
Bezüglich der Produktion möchte ich darauf hinweisen, dass auf der KEV-Warteliste per Ende August 33 587 Anlagen stehen, mit denen, wenn man sie allesamt realisieren würde, die Ziele des Bundesrates per 2020 klar überstiegen würden. Könnten wir also alles realisieren, wären die Ziele per 2020 bereits erreicht. Unter den Erwartungen sind wir nach wie vor im Bereich Wind und Biomasse. Da wurde richtig gesagt, dass es gegen einzelne Projekte immer wieder viel Widerstand gibt. Deshalb brauchen wir ja auch diese Energiepolitik, damit wir hier die geeigneten Massnahmen zur Realisierung dieser Projekte auch umsetzen können.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 1 Absatz 2 der Mehrheit zu folgen. Das, was die Minderheit I (Jans) will, ist etwa im Bereich der Mobilität nur schwer erreichbar. Deshalb lehnen wir das ab.
Was die Minderheit Girod bei Artikel 2 anstrebt, ist erstrebenswert, aber für uns eben eine Zielvorgabe, die nach unseren Berechnungen effektiv sehr schwierig umzusetzen ist, vor allem bis zum Jahr 2035; von 2020 bis 2035 haben wir eine herkulische Aufgabe vor uns. Das ist auch mit den heute bekannten Projekten extrem ambitiös. Es wird dann eben rasch unrealistisch, und der Bundesrat möchte realistische Vorgaben machen.
Bei den Verbrauchszielen bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Wir haben keine Freude an der Streichung von Artikel 4. Wir können uns aber damit einverstanden erklären, weil der Bundesrat sowieso immer Ziele vorlegen kann. So ist es uns auch etwa mit dem Monitoring der Entwicklung und der Richtwerte möglich, Zwischenziele zu setzen.