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preparatory:AB 178531

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-12-01

Wortprotokoll

Herr Nationalrat von Siebenthal, zur Beurteilung sieht das Kinder- und Jugendförderungsgesetz regelmässige Prüfungen der Organisationen auf ihre Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit vor. 2014 sind alle glaubensbasierten Organisationen geprüft worden. Dabei hat sich gezeigt, dass 18 von 26 Organisationen die Bedingungen für eine Finanzhilfe nicht erfüllen und deshalb keinen Anspruch mehr auf Subventionen nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz haben. Das Gesetz sieht eine regelmässige Evaluation der Finanzhilfen vor; dies wird in der Verfügung mitgeteilt. Es ist klar, dass bei einem negativen Evaluationsresultat die Finanzhilfen eingestellt werden.