Lexipedia

Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-12-02

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02

Wortprotokoll

Ich begründe gerne den Antrag der Minderheit I zu Artikel 19 Absatz 3bis Buchstabe a und Absatz 3ter.

Der Bundesrat hat mit seinem Entwurf vom 4. September 2013 vorgeschlagen, im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 Wasserkraftanlagen neu nur noch zu fördern, wenn sie eine Leistung von mindestens 300 Kilowatt und maximal 10 Megawatt aufweisen. Die Kommissionsmehrheit hat die Leistungsuntergrenze von 300 [PAGE 2063] Kilowatt auf 1 Megawatt, das heisst auf 1000 Kilowatt, erhöht. Die von mir vertretene Minderheit nimmt den Antrag des Bundesrates auf und möchte die Untergrenze bei 300 Kilowatt Leistung festsetzen.

Zum Vergleich: Bei Fotovoltaikanlagen gilt für die Teilnahme am Einspeiseprämiensystem eine Untergrenze von 10 Kilowatt. Diese Ungleichbehandlung der verschiedenen Technologien ist nicht zu verstehen, wenn man das Ziel hat, mit möglichst wenig an Fördergeldern möglichst viel Effekt zu erzielen, sprich, zusätzlichen Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Ich meine, das sollte eigentlich das Ziel der Energiestrategie sein. Die Benachteiligung der Wasserkraft im Vergleich zur Fotovoltaik oder auch zur Windenergie ist unter diesem Gesichtspunkt nicht nachvollziehbar.

Es gibt noch einen weiteren Grund, und zwar einen solchen technischer Natur. Bei der Wasserkraft ist, anders als bei der Fotovoltaik oder bei der Windenergie, nicht die elektrische Anschlussleistung massgebend, sondern die mittlere mechanische Bruttoleistung. Diese liegt bei der Wasserkraft, weil nicht immer gleich viel Wasser genutzt werden kann, durchschnittlich rund 30 Prozent höher als die elektrische Anschlussleistung. Das heisst, wir würden mit einer Untergrenze von 1000 Kilowatt bzw. 1 Megawatt Leistung Anlagen ausschliessen, die eine jährliche Produktion von rund 6 Millionen Kilowattstunden erbringen. Das ist viel Energie, ein Potenzial, das wir schlicht und einfach verschenken würden.

Ich meine, wir beraten hier ein Energiegesetz und nicht ein Natur- und Heimatschutzgesetz. Wir müssen mit diesem Energiegesetz dafür sorgen, dass bei der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien so viel wie möglich hinzugebaut wird. Die Frage des Landschaftsschutzes ist bei Wasserkraftprojekten oder bei gewissen kleineren Anlagen nicht von vornherein abzuklären. Das ist vielmehr eine Frage, die im Bewilligungsverfahren abzuklären ist. Wer einmal an einem Konzessionsverfahren oder einem Bewilligungsverfahren für Wasserkraft beteiligt war, weiss, dass dort eine umfassende Interessenabwägung stattfindet und die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes gebührend Beachtung finden. Es ist falsch, im Energiegesetz per se diese Kleinanlagen - man kann auch sagen: mittleren Anlagen - auszuschliessen.

Bei den Artikeln 25 und folgende ist unsere Minderheit der Auffassung, dass der marktwirtschaftliche Ansatz des Bundesrates, auch Auktionen zuzulassen, Unterstützung verdient.