Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2014-12-02
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02
Wortprotokoll
Der diskutierte Block beinhaltet einerseits allgemeine Bestimmungen, andererseits den im Vorfeld vieldiskutierten Bereich der Raumplanung.
Im Bereich der allgemeinen Bestimmungen nur eine Bemerkung zu Artikel 7: Die Minderheit Jans bei Absatz 2 möchte neben Bund und Kantonen auch die Gemeinden als staatliche Ebene erwähnt haben, welche die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung zu definieren hat. Begründet wird der Antrag mit der prägenden Rolle insbesondere der Stadtwerke, welche diese hinsichtlich der Energiewende bereits spielen oder noch spielen können. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 14 zu 11 Stimmen ab, mit dem Verweis auf die föderalen Strukturen des Landes. Es sei letztlich Sache der Kantone zu definieren, welche Rolle die Gemeinden einnehmen sollen.
Die Artikel 11ff. behandeln dann den Zielkonflikt zwischen der Raumplanung - sprich den Ansprüchen von Natur und Landschaft - auf der einen Seite und dem Ausbau der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite. In Artikel 11 schlägt der Bundesrat vor, dass die Kantone für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein raumplanerisches Konzept vorlegen. Begründet wird das damit, dass es ein Minimum an Koordination braucht, wenn es darum geht, die Potenziale zur Energiegewinnung bestmöglich auszunutzen. In der heutigen Situation haben wir schweizweit Einzelgesuche für Windkraftanlagen oder für Wasserkraftwerke. Dadurch gibt es einzelne Widerstände, bei deren Beurteilung man sich dann nicht auf ein gesamtschweizerisches oder zumindest übergeordnetes Konzept abstützen kann. Anders gesagt: In der Folge hat man heute sehr häufig Gesuche an suboptimalen Standorten, sprich an Standorten, die schlecht abschneiden, wenn man die Eingriffe in Natur und Landschaft und den Gewinn an erneuerbarer Energie gegeneinander abwägt. Genau das, die Anlagen an suboptimalen Standorten, soll mit dem Konzept verhindert werden.
Die Kommission hat Anträge, welche inhaltlich dem Einzelantrag Fässler Daniel entsprechen, bereits abgelehnt. Es wurde ein Antrag in diesem Themenbereich sistiert und später auf ein Rückkommen auf den Raumplanungsbereich verzichtet. Deshalb konnte Herr Fässler keinen Minderheitsantrag einreichen, das sei der Fairness halber erwähnt. Man muss der Fairness halber aber auch erwähnen, dass der Antrag Fässler Daniel abgelehnt wurde. Man erachtete das Konzept der Mehrheit als sinnvoll. Zum Antrag Fässler Daniel ist noch zu bemerken, dass man die Reflexe der Kantone nicht nachvollziehen kann; das hat auch Frau Bundesrätin Leuthard vorhin ausgeführt.
Die Kommission hat das Begehren des Bundesrates zu diesem Konzept also übernommen; sie hat es allerdings in zwei Bereichen abgeschwächt: Erstens wurde das Erfordernis der Genehmigung durch den Bundesrat gestrichen, dies in Artikel 11 Absatz 5. Zweitens wurde bei der Ersatzvornahme in Artikel 12 Absatz 3 der Zusatz gestrichen, dass das Konzept auch tatsächlich den Ausbauzielen Rechnung tragen muss. Eine Minderheit Rösti will diese Ersatzvornahme ganz streichen. Mit Verweis auf zahlreiche Gesetze, welche eine solche Ersatzvornahme vorsehen, wurde der entsprechende Antrag in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Artikel 14 ist ein sehr zentraler Artikel der Vorlage. Er spricht der Nutzung der erneuerbaren Energien ein nationales Interesse zu. Wichtig ist hier zu betonen, dass die Formulierung, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, eine Art Kompromiss zwischen Stromwirtschaft und Umweltverbänden darstellt. Konkret soll das nationale Interesse gelten. Die Biotope von nationaler Bedeutung werden aber von der Nutzung der erneuerbaren Energien ausgeschlossen. Die Minderheit Semadeni will diesen Artikel trotzdem streichen; der entsprechende Antrag wurde in der Kommission sehr deutlich, mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.
Artikel 15 schafft einen Ausnahmetatbestand, mit welchem Anlagen nationales Interesse zugesprochen werden kann, auch wenn sie die Kriterien gemäss Artikel 14 - diese Kriterien müssen vom Bundesrat dann noch festgelegt werden - nicht erfüllen. Die Minderheit Girod - der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt - erachtet diesen Ausnahmetatbestand nicht als nötig. [PAGE 2056]