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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2014-12-02

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Ich rede zum Antrag der Minderheit zu Artikel 22 Absatz 6; der Minderheitsantrag ist auch einfach zu begründen.

Die Mehrheit hat hier einen Absatz eingefügt, der unnütz ist; unnütze Gesetzestexte sollte man sofort wieder streichen. "Der Bundesrat legt unter Berücksichtigung der Erschliessungskosten die Anreize für die Einspeisung fest." Dies soll am Ende von Artikel 22 bzw. des ganzen Blocks stehen, in dem wir die Regeln für die Anreize der Einspeisung festlegen, nämlich mit der Einspeiseprämie, mit dem Einspeiseprämiensystem. Was die Mehrheit hier produziert, ist eine Abschwächung der Regulierung, die vorher in diesen Artikeln festgehalten ist. Es ist für den Bundesrat unklar, was er hier machen muss. Niemand kann sagen, auch die Verfasser dieses Absatzes wissen es nicht, was für Anreize für die Einspeisung der Bundesrat schliesslich in der Verordnung festlegen wird.

Wir haben in diesen Artikeln eigentlich alles festgelegt. Wir haben festgelegt, dass der Strom, den jemand dezentral produziert, abgenommen werden muss. Wir haben festgelegt, dass es eine Preisfestlegung gibt; diese Preisfestlegung soll sich an den Gestehungskosten orientieren. Wir haben festgelegt, dass diese Vergütung tageszeitlich und saisonal gewichtet werden soll. Es ist also eine Verbesserung des bisherigen Systems. Gleichzeitig haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, dass alle Akteure mit den Stromvermarktern die Direktvermarktung vereinbaren können. Man kann mit der Einspeiseprämie sowohl im System bleiben, man kann aber auch in die Direktvermarktung gehen. Herr Wasserfallen hat es richtig ausgeführt: Der Bundesrat kann sogar einzelne Akteure zur Direktvermarktung verpflichten. Gleichzeitig haben wir festgelegt, dass es bei der Festlegung der Gestehungskosten eine Degression braucht. Sie sollen also nicht dauerhaft immer gleich hoch sein, sondern die Technologien sollen sich weiterentwickeln.

Es ist also ein sehr differenziertes, verbessertes Einspeiseprämiensystem. Dieses soll nun mit diesem Absatz 6 abgeschlossen werden, indem man noch die Erschliessungskosten berücksichtigen und irgendwo noch Anreize festlegen will. Niemand weiss, was das soll.

Ich bitte Sie daher, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen. Artikel 22 Absatz 6 braucht es nicht. Folgen Sie der Minderheit VI.

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