Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-16
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
Bei der Netzneutralität geht es um ein Verbot von ungerechtfertigter Diskriminierung. Die Branche hat im November 2014 einen Verhaltenskodex erstellt und spricht sich dabei für die Netzneutralität aus. Die Frage ist nun, ob das genügt, und zwar für den Moment wie auch für die Zukunft. Im Verhaltenskodex wird unter anderem gesagt, dass man keine Dienste oder Anwendungen sperren wolle. Allerdings wird nicht gesagt, wie man es mit anderen Möglichkeiten der Priorisierung bzw. der Behinderung halte, zum Beispiel mit der Verlangsamung von Anwendungen.
Eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität müsste diese definieren. Diese Definition ist ein Problem an sich. Es besteht dabei keine Klarheit und Einigkeit. Zur Definition gehört unter anderem die Klärung der Frage, wann diese Neutralität nicht gelten soll, zum Beispiel bei Kapazitätsengpässen, bei einem schädigenden Gebrauch des Internets oder bei lebenswichtigen Daten in der Telemedizin. Dazu gehört auch die Frage: Wer entscheidet, ob von der Neutralität abgewichen werden darf, der Provider oder der Kunde? Dazu gehört ebenfalls die Frage, wie es mit den Informationen beim Verlassen der Neutralität steht: Muss der Provider informieren, oder kann der Kunde fragen?
Der Motionstext ist offen gehalten, man kann ihn enger oder weiter auslegen. Ich verstehe ihn als Anti-Missbrauchs-Auftrag, also nicht als Aufforderung zu einer sehr detaillierten Regulierung. Ich verstehe ihn auch als subsidiäres Instrument. Möglicherweise wird man sich bei der Umsetzung an das Kartell- oder Lauterkeitsrecht anlehnen.
Der Auffassung, dass es im Alltag eine Priorisierung und damit eine gewisse Relativierung der Netzneutralität brauche, steht die Befürchtung gegenüber, dass mittels Priorisierung die Konkurrenz schlechtergestellt werde. Meine Vorstellung geht dahin, dass die Priorisierung nur dann vorgenommen werden soll, wenn sie sich als technisch oder medizinisch notwendig erweist und das offene Internet dadurch nicht verschlechtert wird.
Von den Kritikern einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität wird unter anderem gesagt, man sei gegen Innovationsfeindlichkeit; dem müsste bei Annahme der Motion Rechnung getragen werden. Allerdings kann es aber zu reduzierter Innovationstätigkeit führen, wenn die Netzneutralität nicht reguliert wird, weil im Internet gerade die KMU, also die Kleineren auf dem Markt, teilweise die innovativsten sind. Mir geht es also um den Marktzugang dieser mittleren und kleineren Anbieter und um die Wahlmöglichkeiten der Nutzer. Es handelt sich nicht um ein Links-rechts-Thema.
Just am Tag der Behandlung dieser Motion in der KVF-SR war ich wegen einer Terminüberschneidung nicht in der Lage, an der Diskussion zu dieser Motion teilzunehmen, deswegen ist mein Name nicht bei der Minderheit aufgeführt. Eine richtig verstandene Netzneutralität ist für mich ein wichtiges Gut. Das zeigen auch die Diskussionen in den USA und in der EU. Ich bin Mitglied des Beirates eines Netzbetreibers. Ich setze mich aber im öffentlichen Interesse für die Netzneutralität ein, auch für jene der Zukunft.
Ich stimme also für Annahme dieser Motion und empfehle Ihnen, dasselbe zu tun.