Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-25
Wortprotokoll
Besten Dank, Frau Fehr, für diese beiden Fragen. Ich werde sie gerne beantworten. Ich habe bereits ausgeführt, Artikel 298 ist eine Art Generalklausel, die eben festhält, dass die alleinige elterliche Sorge dann angeordnet wird, wenn das zur Wahrung der Interessen bzw. des Wohls des Kindes nötig ist. Das ist in der Tat eine offene Formulierung. Es wurde auch bewusst so offen formuliert. Wir haben ja, wie gesagt, dann in Artikel 311 explizit auch noch die Ausschluss- oder Entzugsgründe. Natürlich ist es so, dass es keine Auswirkungen auf die gemeinsame elterliche Sorge hat, wenn ein Dauerkonflikt zwischen den Eltern sich nicht auf das Kind auswirkt. Es soll auch kein Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge angeordnet werden, nur weil ein Elternteil den anderen während des Scheidungsverfahrens vielleicht beleidigt hat.
Es geht um die folgende Art von Konflikten: Wenn zum Beispiel ein Elternteil den anderen auf schikanöse Art und Weise mit unnötigen Klagen überzieht, die beispielsweise Entscheidungen, die das Kind betreffen, zum Gegenstand haben, und dieser andauernde Konflikt sich nicht nur auf den Elternteil, sondern auch auf das Kind auswirkt, dann kann das durchaus auch ein Grund sein für den Entzug bzw. die Nichterteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Kriterium wird immer wieder sein, ob es einen Einfluss hat auf das Kind oder sich auf es auswirkt und ob man hier mit dem Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Verbesserung für die Situation des Kindes herbeiführen kann.
Zu Ihrer zweiten Frage, der Frage, ob einem Vater gegen seinen Willen die gemeinsame elterliche Sorge übertragen werden kann: Ich gehe davon aus, dass man sehr genau abklären muss, ob es wirklich auch zum Wohle des Kindes sein kann, wenn die gemeinsame elterliche Sorge gegen den expliziten Willen des Vaters angeordnet wird. Ich kann mir das schlecht vorstellen. Ich möchte es heute nicht grundsätzlich ausschliessen, aber ich glaube, einem Elternteil gegen seinen Willen die elterliche Sorge zu übertragen könnte höchstens dann Sinn machen, wenn man sagt, man erinnert den Elternteil auch an seine Verantwortung. Herr Jositsch hat gesagt, ein Mann wird Vater, obwohl er das nicht werden wollte. Entschuldigung, es sind erwachsene Menschen, und ich glaube, auch wenn man Vater wird und man das vielleicht nicht wollte, hat man Verantwortung und auch Pflichten, und auch damit hat die elterliche Sorge etwas zu tun.