Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte zu ein paar Bemerkungen, Fragen und Argumenten bezüglich Artikel 112b Stellung nehmen: Eine Frage, die heute und auch gestern im Ständerat gestellt wurde, war die, wie sich Artikel 112b auf die Vorlage 3, auf diese dringliche Vorlage, auswirke. Es wurde die Frage gestellt, ob dieser Artikel die Vorlage 3 gefährde, ob er sie verzögere. Ich will die Vorlage 3 auch nicht gefährden, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie am kommenden Freitag diese Vorlage 3 verabschieden. Artikel 112b gefährdet die Vorlage 3 nicht und hat keine Auswirkungen auf die Dringlichkeit. Wenn Sie die Vorlage 3 am Freitag verabschieden, dann wird sie am Tag darauf, nämlich am Samstag, in Kraft treten. Ich hoffe, dass dem so ist.
Zu den Bemerkungen, die Herr Nationalrat Glättli zu den Fristen, zu den Verfahrensdauern gemacht hat: Das können Sie alles im Bericht Beschleunigungsmassnahmen nachlesen. Dieser Bericht, den wir sofort nach meinem Amtsantritt erstellt haben, hat sehr deutlich aufgezeigt, dass die Verfahren viel zu lange dauern. Er hat auch aufgezeigt, wie wir die Verfahren verkürzen können. Das war ja auch der Anlass dazu, dass dann der Ständerat - Ihr Rat hat dann auch zugestimmt - die Vorlage 2 herausgenommen, an den Bundesrat zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt hat, im Sinne dieses Beschleunigungsberichtes, dort können Sie alles nachlesen, eine Vorlage vorzubereiten. Man hat den Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassungsvorlage, wenn möglich, bis Ende 2012 vorzulegen. Wir arbeiten auf Hochtouren, zusammen mit den Kantonen. Wir haben Ihnen zusammen mit den Kantonen am 2. Juli einen Zwischenbericht vorgelegt. Es wurde heute Morgen in der Kommission noch gesagt, man hätte diesen Bericht nicht gesehen. In den Medien wurde breit darüber Bericht erstattet. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission hat die Kantone eingeladen; Ihre Subkommission hat die Kantone und das BFM ebenfalls eingeladen. Dort wurde der Zwischenbericht vorgestellt. Sie kennen die Arbeiten, Sie wissen, wo die Arbeiten stehen, und Sie wissen, dass wir auf Kurs sind.
In diesem Zusammenhang ist dann der Wunsch der Kantone gekommen, solche Testphasen durchzuführen. Das war der Wunsch, deshalb ist dieser Artikel so spät in die Vorlage aufgenommen worden. Es stand in Zusammenhang mit dem Zwischenbericht. Die Kantone sind überzeugt, und ich bin es auch, dass mit solchen Testphasen die Qualität der Vorlage 2 letztlich verbessert werden kann. Verzögert wird sie wegen dieser Testphasen überhaupt nicht, im Gegenteil. Die Testphasen geben uns Resultate, die wir berücksichtigen können; sie hindern uns nicht an der Durchführung der Vernehmlassung; sie ermöglichen es, dass Ihnen Entscheidgrundlagen vorliegen, wenn Sie die Vorlage 2 beraten. Das ist der Sinn und Zweck solcher Testphasen.
Es wurde die Frage gestellt, warum wir für diese Testphasen einen Artikel in diese Vorlage einbauen müssen. Ich sage Ihnen noch einmal, was wir planen: Wir wollen die Beschwerde- und Behandlungsfristen verkürzen und gleichzeitig den Rechtsschutz ausbauen, damit vom ersten Tag des Verfahrens an eine Rechtsberatung vorhanden ist. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage; um diesen Rechtsschutz finanzieren zu können, brauchen wir auch eine Finanzierungsgrundlage. Das ist das Wesentliche dieser Testphasen und der in Zukunft beschleunigten Asylverfahren.
Das Bundesamt für Justiz ist gebeten worden, Stellung zu nehmen. Vielleicht steckte dahinter die Hoffnung, dass juristisch oder rechtsstaatlich gesehen etwas nicht in Ordnung sei. Das Bundesamt für Justiz hat aber klipp und klar gesagt: Die Voraussetzungen für die Dringlichkeit sind gegeben, die Bestimmtheit der Delegation an den Bundesrat ist hinreichend, das Gebot der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie ist eingehalten, ebenso das Gleichbehandlungsgebot. Das Gleichbehandlungsgebot ist eingehalten, weil wir in den Testphasen am Flüchtlingsbegriff und an der Wegweisungspraxis, also am Non-Refoulement-Prinzip, nichts ändern. Es geht ausschliesslich um das Verfahren, nicht um das Ergebnis im Einzelfall. An der Frage, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, dürfen und werden die Testphasen nichts ändern. Dafür gibt es ja auch noch das Bundesverwaltungsgericht, es kann jeden Einzelfall überprüfen.
Man hat lange diskutiert, ob die Testphasen zwei oder drei Jahre dauern sollen. Beides ist möglich. Wenn Sie Testphasen von maximal drei Jahren vorsehen, wie es der Ständerat und auch die Minderheit Ihrer Kommission tun, haben Sie die Gewähr, dass es keine Lücke gibt und dass wir die Bestimmungen, die wir in den Testphasen anwenden und die sich bewähren, weil sie für die Beschleunigung der Verfahren gut sind, in der Vorlage 2 nahtlos übernehmen können. Wenn wir zu kurze Testphasen haben, riskieren wir, dass wir eine Lücke haben, dass wir das Ganze abbrechen und dann mit der Vorlage 2 wieder aufnehmen müssen.
Ich sage es noch einmal: Die Testphasen verbessern die Qualität der Vorlage 2, sie verzögern die Vorlage 2 in keiner Art und Weise - im Gegenteil, sie unterstützen unsere Arbeit. Ich bitte Sie, den Ständerat und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Ich sage es aber auch hier gerne, dass es kein Schicksalsartikel ist. Sie wissen, dass wir ohnehin alles machen, was in unserem heutigen gesetzlichen Rahmen möglich ist. Sie haben den Beweis dafür erhalten: Das Bundesamt für Migration hat für Asylgesuche aus verfolgungssicheren Staaten ein 48-Stunden-Verfahren durchgeführt. Das war im Rahmen des geltenden Gesetzes möglich. Wenn wir mit den Testphasen noch weiter gehen wollen, brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.
Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Kommissionsminderheit zu folgen.