Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-25
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Heute sind ja Scheidungen ohne Begründung möglich - das ist gut so. Scheidungen sind in einem gewissen Sinn zu einem Normalfall geworden. Die Modernität einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt darin, wie das Scheidungsrecht, insbesondere auch das Recht der elterlichen Sorge, geregelt ist. Schon die letzte Revision brachte einen Fortschritt. Die gemeinsame elterliche Sorge kam neu ins Gesetz; sie enthielt freilich einen unbefriedigenden Teil. Die gemeinsame elterliche Sorge konnte nämlich nur dann gewährt werden, wenn die beiden Parteien dem Gericht eine umfassende Konvention vorlegten. Das heisst, es gab eine unheilvolle Kopplung zwischen Unterhalt, Güterrecht und Sorgerecht. Das hat dazu geführt, dass die gemeinsame Sorge in vielen Fällen, in denen sie rein von der Frage der Sorge aus gesehen durchaus am Platz gewesen wäre, mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht gewährt werden konnte, zumal der Richter, die Richterin nicht in Eigenverantwortung, auch gegen den Willen einer Partei, die gemeinsame Sorge zusprechen konnte. Das soll jetzt geändert werden. Das ist ein Schritt nach vorne.
Es ist unbestritten, dass das Wohl des Kindes auch massgeblich dadurch bestimmt wird, dass es zu beiden Elternteilen eine möglichst gleichwertige und sehr gute Beziehung aufbauen kann. Das setzt Kontakte voraus, das setzt Zusammensein mit beiden Elternteilen voraus.
Die Vorlage hier simuliert nun als normalen Fall die gemeinsame elterliche Sorge. Das heisst, wenn dem nichts entgegensteht - "entgegensteht" heisst, wenn es dem Kindeswohl nicht abträglich ist -, kommt die gemeinsame Sorge zum Zuge. Ich halte dies für einen gewichtigen Schritt nach vorne in unserer Gesetzgebung. Die Schweiz modernisiert sich. Sie passt das Gesetz eigentlich - es ist immer schön, wenn das geschieht - dem autopoietischen Funktionieren der Gesellschaft an. Das ist eigentlich moderne Gesetzgebung: das nachzuvollziehen, was sich im gesellschaftlichen Leben sinnvollerweise durchsetzt.
Natürlich gibt es immer kritische Punkte, natürlich kann man immer Einwände erheben. Ich möchte mir hier eine Bemerkung erlauben: Es geht um das Wohl des Kindes. Es gibt aber niemanden, der für sich in Anspruch nehmen kann, er habe einen Monopolanspruch, darüber zu bestimmen, was tatsächlich das Wohl des Kindes ist. Das ist eine heikle politische Auseinandersetzung.
Ich denke, dass sich diese Vorlage unter sachgerechter Führung der Departementsvorsteherin am Wohle des Kindes orientiert, den nötigen Schrittwechsel macht und insofern einen neuen Typ der elterlichen Sorge schafft, als er, wie gesagt, zum Normalfall wird. Das wird in der Zukunft sehr vielen Vätern, sehr vielen Müttern ermöglichen, das Kind möglichst gleichwertig zu betreuen, am Kind Freude zu haben - selbstredend -, aber auch den entsprechenden Pflichten nachzukommen. Es ist eine Banalität, dass mit dem Sorgerecht auch immer Pflichten verbunden sind. Es gibt gar niemanden in diesem Saal, der das bestreitet.
Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir einen Schritt weiter sind als auch schon. Es gibt keinen Nichteintretensantrag, es gibt Gott sei Dank auch keinen Rückweisungsantrag. Siehe da, wir sind uns einig, mit dieser Vorlage zu arbeiten. Sicher wird bei Artikel 133 die entscheidende Weiche gestellt. Aber einzutreten zeigt: Dieses Parlament bewegt sich.