Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-09-25
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo zu unterstützen. Auch auf Deutsch ist der Begriff der elterlichen Sorge, obwohl erst vor gut zehn Jahren eingeführt, alles andere als klar und nicht klar interpretierbar durch die Hunderttausende Familien und durch die Hunderttausende Eltern, welche diesen Teil des Familienrechts eigentlich tagtäglich anzuwenden haben, insbesondere im Konfliktfall. Wie es Herr Sommaruga, der Minderheitssprecher, bereits ausgeführt hat, hat der Begriff der elterlichen Verantwortung, den wir in der ganzen Gesetzgebung und auch in den verwandten Spezialgesetzgebungen einsetzen möchten, viele Vorteile.
Den ersten habe ich genannt, es geht um die Verständlichkeit. Zweitens ist der Begriff dann identisch mit der internationalen Terminologie. In sämtlichen internationalen Abkommen und Verträgen wird dieser Begriff bereits verwendet. Auch im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht wurde in Artikel 85 Absatz 1 wie folgt legiferiert: "Für den Schutz von Kindern gilt in Bezug auf die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden, auf das anwendbare Recht sowie auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen oder Massnahmen das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern."
Die SP-Fraktion ist auch aufgrund der zunehmenden Zahl binationaler Elternpaare in der Schweiz der Auffassung, dass mit der grossen Mobilität von Eltern und Kindern innerhalb von Europa die Schweiz sehr gut daran tut, bei dieser Kernrevision zur elterlichen Sorge sich jetzt der europäischen Terminologie anzupassen und die Kohärenz herzustellen. Dass wir das 100-Jahr-Jubiläum des Zivilgesetzbuches gerade dieses Jahr feiern dürfen, ist für uns ein zusätzlicher Anreiz, hier für das nächste, also das zweite Jahrhundert unseres Zivilgesetzbuches die Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen und vor allem auch mit unserem bereits bestehenden Bundesgesetz über das internationale Privatrecht herzustellen.
Gehen Sie einmal eine Strassenumfrage machen, heute, in irgendeiner Stadt in der Deutschschweiz; fragen Sie die Leute auf der Strasse, was sie unter elterlicher Sorge, unter Obhut, unter Betreuung verstehen. Sie werden mindestens für den Begriff der elterlichen Sorge die absolut unterschiedlichsten Interpretationen erhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung - und das ist die riesengrosse Mehrheit - ist der Begriff der elterlichen Sorge nicht klar. Er verleitet insbesondere zur Annahme und damit zum Missverständnis, dass die elterliche Sorge der Obhut gleichkommt. Das ist relativ gravierend. Wenn wir das jetzt nicht korrigieren, werden dieses Missverständnis und diese Fehlinterpretation sowohl in der deutschen wie in der französischen Sprache die zukünftige Rechtsanwendung belasten.
Ich bin Anwältin mit genferischem Anwaltspatent, ich praktiziere seit dreissig Jahren diesen Beruf, sowohl in der Westschweiz wie in der Deutschschweiz, ich habe Erfahrung mit den Anliegen und den Verständnissen der Rechtsuchenden, der Familien, der Eltern.
Bitte machen Sie jetzt den Schritt, und unterstützen Sie den Minderheitsantrag Sommaruga.