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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-09-25

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Auch ich ersuche Sie, bei der bisherigen Fassung zu bleiben, namentlich was die deutsche Sprache angeht. Im Jahr 2000 haben wir das Scheidungsrecht und diesen Teil des Kindesrechts geändert. Es wurde neu statt "elterliche Gewalt" der Begriff "elterliche Sorge" eingeführt. Dieser hat sich nun über zehn Jahre lang bewährt. Alle wissen, wovon die Rede ist. Wenn wir jetzt diesen Begriff durch "elterliche Verantwortung" ersetzen, suggerieren wir natürlich auch, es habe eine materielle Änderung stattgefunden. Eine solche findet aber gerade nicht statt. Sorgerecht ist ein Oberbegriff; selbstverständlich umfasst er auch und wesentlich Verantwortung. Aber es kann nicht angehen, einen Begriffswechsel vorzunehmen in einem Fall, wo man den Inhalt gar nicht ändern will, wo materiell das Gleiche gelten soll, wie bereits unter dem Begriff der elterlichen Sorge galt. In diesem Sinne wäre es ein schwerer gesetzestechnischer Fehler, so, wie das Gesetz nun angelegt ist, diesen Schrittwechsel zu machen. Ob das für die französische Sprache gleichermassen gilt, kann ich allerdings nicht sagen. Möglicherweise kann es auch angängig sein, nur beim französischen Text eine Änderung zu machen. Ich plädiere aber dafür, es bei der deutschen Begrifflichkeit der elterlichen Sorge zu belassen.

Frau Kiener Nellen, das Leben ist vielfältig. Ich staune ob all den Gerichtssälen, die Sie schon besucht haben, aber ich habe noch nie jemanden gesehen, der mit dem Begriff der elterlichen Sorge Mühe hat. (Heiterkeit)

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