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preparatory:AB 179479

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der grünliberalen Fraktion spreche ich zu Block 5. Hier zeigt sich, ob wir nun tatsächlich eine neue Agrarpolitik einläuten können oder ob die Reform gescheitert ist.

Ich möchte noch einmal festhalten, warum Tierbeiträge nicht nur ökonomisch ineffizient und ökologisch extrem schädlich sind und den Verfassungszielen zuwiderlaufen, sondern auch dem Bauernstand insgesamt direkt schaden. Die grössten Verlierer mit diesem Minderheitsantrag Aebi Andreas zu Artikel 72 wären aber das Berggebiet und die Erschwernislagen, genau jene Bauernfamilien, die schon jetzt deutlich geringere Einkommen haben - Bauernfamilien, mit welchen der Bauernverband gern für seine Anliegen wirbt, obwohl er hier im Rat eine Politik betreibt, die gegen sie zielt.

Die tierbezogenen Direktzahlungen führen dazu, dass deutlich mehr Tiere gehalten werden, als dies ohne diese Zahlungen der Fall wäre. Die Folgen davon sind eine Überproduktion in der Schweiz, Futtermittelimporte im grossen Stil aus dem Ausland, ein Preiszerfall aufgrund der Rekordmengen von Milch und Fleisch, welcher die Einkommen der Bauernbetriebe reduziert, sowie massive Umweltbelastungen durch die zu intensive Bewirtschaftung. Wir können absolut nicht verstehen, warum der Staat angesichts der Rekordproduktion und im Wissen um die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt weiterhin Anreize zur Haltung von möglichst vielen Kühen und Rindern setzen und diese schädlichen Zahlungen weiterhin ausrichten sollte. Unsere Landwirtschaft ist nur zukunftsfähig, wenn im Talgebiet der Ackerbau Priorität hat und im Berggebiet, das zur Tierhaltung keine Alternative hat, die Tierhaltung im Vordergrund steht.

Man könnte meinen, was die Minderheit Aebi Andreas hier fordert, komme den Berg- und Erschwernisgebieten zugute. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wenn Sie den Basisbeitrag nach dem Tierbesatz erhöhen, verliert das Berggebiet auch noch wesentliche Direktzahlungssummen ans Talgebiet. Das ist darum der Fall, weil die Minderheit Aebi Andreas erstens keine Abstufung nach der Höhenzone vorsieht: Pro Hektare würde ein Bauer im Talgebiet gleich viele Tierbeiträge erhalten wie einer im Berggebiet. Damit wird der erschwerten Bewirtschaftungsweise, welche heute über die TEP-Beiträge abgegolten wird, keine Rechnung getragen.

Der zweite Grund liegt darin, dass im Berggebiet die meisten Betriebe die Förderlimite erreicht haben, im Talgebiet hingegen, wo viel Ackerbau betrieben wird, ein grösserer Anteil der Betriebe von dieser Limite entfernt ist. Das würde dazu führen, dass im Talgebiet die Tierhaltung direktzahlungsgetrieben nochmals zunehmen würde, damit man die maximal möglichen Direktzahlungen abholen könnte. Angesichts der Überproduktion im Milchsektor ist das geradezu grotesk.

Der dritte Punkt ist: Diese rund 300 Millionen Franken Tierbeiträge gemäss Minderheit Aebi Andreas sollen aus dem Topf der Übergangsbeiträge finanziert werden. Aktuell würde ein überproportionaler Anteil der Übergangsbeiträge dem Berggebiet zugutekommen. Profitieren würden davon vor allem kleinere Betriebe, da diese pro Fläche höhere gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen können. Wenn diese 300 Millionen Franken anders verteilt werden, verlieren die Bauern in Berg- und anderen Gebieten mit Erschwernissen überproportional und werden die innovativen Bauern, welche umstellen wollen, ebenfalls bestraft. Damit fahren die Berg- und anderen Gebiete mit Erschwernissen sowohl einkommens- wie auch direktzahlungsmässig sogar noch schlechter als heute.

Die Verfassung gibt vor, dass der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft zu den Zielen der Schweizer Landwirtschaftspolitik gehören. Aus Steuergeldern Zahlungen auszurichten, welche diesen Zielen entgegenlaufen, ist für uns nicht tragbar. Wenn Sie an solchen schädlichen, mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden Anreizen festhalten wollen, lassen sich die jährlichen Direktzahlungen in Höhe von 2,8 Milliarden Franken für uns schlicht nicht mehr rechtfertigen. Die Grünliberalen werden in diesem Fall die Gesetzesrevision und den Zahlungsrahmen ablehnen. Ich bitte Sie wirklich, hier keine Schritte in die Vergangenheit zu unternehmen und diese Reform nicht scheitern zu lassen.

Die Anpassung der Direktzahlungen nützt nicht nur der Umwelt, sie erhöht auch das Sektoreinkommen der Landwirtschaft gegenüber dem Ist-Zustand um über 100 Millionen Franken. Eine Abstufung der Versorgungssicherheitsbeiträge nach dem Tierbesatz würde das Sektoreinkommen gegenüber dem Status quo aber um 20 Millionen Franken senken und die Ziellücken im Umweltbereich weiter vergrössern. Wenn Sie also auf positive Umwelteffekte und höhere Einkommen nicht verzichten wollen und die Betriebe in den Berg- und anderen Gebieten mit Erschwernissen wirtschaftlich nicht weiter schwächen möchten, lehnen Sie bitte den Antrag der Minderheit Aebi Andreas ab.