Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2012-09-26
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-26
Wortprotokoll
Ich stelle im Gegensatz zur Kommission den Einzelantrag, dass wir die Motion Stadler Hansruedi annehmen. Entgegen der Meinung der Kommission bin ich nach wie vor der Auffassung, dass man die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen regeln soll. Diese Organisationen arbeiten als Unternehmen, machen Werbung für Mitglieder, verlangen ein Entgelt für ihre Arbeit. Die Offenlegung der Finanzen und die entsprechende Kontrolle über diese Organisationen sind aber nicht vorhanden. Man könnte hier gut anderer Meinung sein und sagen, dass man im Moment nichts höre und dass das Geschäft mit der Sterbehilfe kein Problem sei. Ich bin aber überzeugt, dass man wieder unzählige Vorstösse zu dieser Frage einreichen wird, sobald der nächste strittige Fall hängig ist oder etwas passiert, das aus unserer Sicht unwürdig ist.
Im Gesetz steht, dass Suizidhilfe in der Schweiz zugelassen ist, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt. Die bekannten Organisationen verfügen über geschäftliche und wirtschaftliche Komponenten, nach denen sie ihre Finanzierung aufbauen. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass der Bund hier die Verantwortung übernehmen muss und im Sinne einer Aufsicht eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll. Wir haben gehört, dass es Grauzonen gibt; aber es kann doch nicht sein, dass man ein Gesetz nicht machen kann, weil man Angst vor Grauzonen hat. Jede Stiftung wird mit einer Stiftungsaufsicht beaufsichtigt, und hier, wo es um Leben und Tod geht, vor allem wo es auch um wirtschaftliche Aspekte geht, will man keine Aufsicht ins Auge fassen.
Die Schweiz hat einen sehr toleranten und liberalen Umgang mit der Suizidbeihilfe. Dies trägt auch dazu bei, dass der Sterbetourismus in die Schweiz sehr beliebt ist. Konkrete Zahlen dazu liegen nicht vor und müssen auch nirgends ausgewiesen werden. Mit einer Aufsicht könnte dies verlangt werden. Mit der Annahme der Motion Stadler Hansruedi verbieten wir die Sterbehilfe nicht. Wir verlangen aber, dass die Zahlen und die Finanzen offengelegt werden und so auch die Einhaltung des bestehenden Gesetzes zur Suizidbeihilfe überprüft werden kann.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich dies nochmals überlegen und die Motion Stadler Hansruedi annehmen.