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Brand Heinz · Nationalrat · 2012-09-17

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17

Wortprotokoll

Die Argumente für und gegen ein bzw. drei Jahre Sonderregelung haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich dargelegt. Ich möchte deshalb auf Wiederholungen verzichten. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir in diesem Rat beschlossen haben, die Sonderregelung zu treffen, um akute Unterbringungsprobleme und Probleme des Bundesamtes bei der dringlichen Unterbringung von Asylsuchenden zu lösen. Es ist eine Notlösung und keine Dauerlösung.

Der Ständerat hat nun eine Dreijahresfrist eingeführt, und diese geht eindeutig zu weit. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, dass bereits die erste Lösung landauf, landab, namentlich bei den Präsidentinnen und Präsidenten unserer Gemeinden, Kopfschütteln und grosses Erstaunen ausgelöst hat. Diese Ausdehnung auf drei Jahre hat demzufolge noch einen grösseren Widerstand zur Folge. Bedenken Sie: Bei der Errichtung solcher Unterkünfte haben die Gemeinden kein Mitspracherecht, sie werden nur konsultiert, und was "konsultieren" heisst, ist im Moment völlig offen. Ich möchte Sie insbesondere besonders darauf aufmerksam machen, dass mit dieser Regelung der Bund die Möglichkeit hat, besondere Zentren für deliktische Asylsuchende zu eröffnen, ohne dass die Gemeinden eine Mitsprachemöglichkeit haben. Denken Sie an die Konsequenzen einer solchen Lösung.

Die vorgeschlagene Lösung von drei Jahren führt auch zu einer Relativierung des Raumplanungsrechts. Raumplanungsrechtliche Mitbestimmungsrechte, die sonst sehr genau eingehalten werden in unserem Land, werden mit dieser Regelung ad absurdum geführt.

Es ist sodann darauf hingewiesen worden, dass die Dreijahresfrist auch aus finanziellen Gründen nicht erforderlich ist, weil keine Amortisation von Investitionen erforderlich ist. Wir haben es ja bekanntlich nur mit Unterkünften zu tun, welche eben keine Amortisationen grosser und kostspieliger Investitionen zur Folge haben.

Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Antrag der Kommissionsminderheit I zuzustimmen, d. h. dem Belassen der einjährigen Nutzungsdauer.