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AB 179726

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-17

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Der Bund gewährt gestützt auf Artikel 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik Steuererleichterungen für industrielle oder produktionsnahe Unternehmungen, die neue Arbeitsstellen schaffen oder bestehende neu ausrichten. Für den Umzug eines Unternehmenssitzes von einem Kanton in einen anderen werden jedoch keine Steuererleichterungen gewährt. Das Ziel der Steuererleichterungen liegt immer in der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der Schweiz oder deren Erhaltung.

Zur zweiten Frage: Die Steuererleichterungen für Unternehmungen wurden auf Wunsch des Parlamentes und einer Mehrheit der Kantone mit dem revidierten Bundesgesetz über Regionalpolitik 2008 weitergeführt. Der neue Finanzausgleich und die neue Regionalpolitik sollen komplementär wirken. Im Auftrag des Seco wird zurzeit eine Wirkungsanalyse durchgeführt. Die Wirkungsanalyse soll bis 2013 durchgeführt werden und ein umfassendes Bild über das Instrument der Steuererleichterungen auf Bundesebene erlauben.

Zur dritten Frage: Der Bund hat in der Vergangenheit keine Angaben über das Volumen der Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer im Rahmen der neuen Regionalpolitik veröffentlicht. Denn aus den Steuerrabatten kann nicht direkt auf Steuerausfälle geschlossen werden. Ohne die Erleichterungen würden die Unternehmen oft nicht im strukturschwachen ländlichen Raum investieren. Auch diese Zusammenhänge werden in der Wirkungsanalyse vertieft untersucht.