Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Motion 12.3336, "Fast-Track-Abkommen mit Italien für Dublin-Fälle". Sie alle wissen: Um Verträge abzuschliessen, braucht es immer zwei Partner, die einverstanden sind. All jene von Ihnen, die schon einmal einen Heiratsantrag gestellt haben, wissen, dass sie die Zustimmung brauchen; sonst handelt es sich um eine Zwangsheirat, und das wollen wir ja alle nicht.
Nun beauftragen Sie also den Bundesrat, einen Vertrag mit Italien abzuschliessen, um die Überstellung von Dublin-Fällen innerhalb von 10 Tagen zu ermöglichen. Ich habe Verständnis für diesen Wunsch, ich habe Verständnis für Ihre Aufforderung. Italien ist im Rahmen der Dubliner Zusammenarbeit der wichtigste Partner für die Schweiz. Deshalb haben der Bundesrat, mein Departement und das Bundesamt für Migration im letzten Jahr sehr viel investiert, um die Zusammenarbeit mit Italien zu verbessern und zu verstärken. Ich habe gestern erwähnt, dass wir ein Privileg haben, indem wir im italienischen Innenministerium eine Verbindungsperson stationieren konnten, die ganz direkt in einem täglichen Austausch mit Italien steht. Dieser Kontakt hat uns die Arbeit erleichtert und es uns ermöglicht, Missverständnisse zu beseitigen. Von Ihnen sind heute wieder Dinge erwähnt worden, die einfach nicht stimmen. Es wurde gesagt, dass sich Italien wehre, dass es sich weigere und sich nicht an die Regeln halte. Es muss jetzt endlich zur Kenntnis genommen werden, dass Italien sehr wohl seine Arbeit tut.
Ich möchte Ihnen noch sagen, wie die Dublin-Zusammenarbeit im Inland funktioniert. Das dürfte oder müsste Sie eigentlich auch interessieren, denn solange wir immer mit dem Finger auf die anderen zeigen, um zu beweisen, dass Dublin nicht funktioniert, machen wir uns die Sache vielleicht etwas gar einfach. Ich würde Ihnen gerne ein paar Zahlen nennen. Wir haben in diesem Jahr, vom 1. Januar bis Ende Mai, 4000 Zustimmungen von anderen Dublin-Staaten erhalten, dass wir Asylsuchende in diese Dublin-Staaten überstellen können. Wir haben in diesem Zeitraum 2000 Personen in andere Dublin-Staaten überstellt. Wir haben diese Überstellungen also vollzogen. Wir hatten im gleichen Zeitraum - jetzt möchte ich Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten - 1700 Annullationen. Was heisst Annullation? Das heisst, dass alles vorbereitet war, um die Rücküberstellung vorzunehmen. Das heisst, der Bund hat seine Aufgabe gemacht, und der andere Dublin-Staat hat seine Aufgabe gemacht. Der Flug war gebucht, das Flugticket war bereit. Alle waren da, die Rückreise war organisiert - aber die Personen sind nicht erschienen.
Wir haben ein Vollzugsproblem in unserem Land. Wir haben ein Problem selbst dort, wo Dublin funktioniert und wo wir das erreicht haben, was Sie von uns immer verlangen, wenn Sie sagen, dass wir unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. Sie haben heute entschieden - ich habe das begrüsst -, dass wir die Kantone unterstützen, wenn sie jetzt endlich zusätzliche Administrativhaftplätze bauen. Denn das Problem ist, dass die Personen, die eben in andere Dublin-Staaten rücküberstellt werden sollen, nicht erscheinen, und deshalb muss es die Möglichkeit geben, dass man sie in Administrativhaft nimmt. Aber das ist Aufgabe der Kantone, und da gibt es noch Hausaufgaben zu machen. Ich bitte Sie, das auch einmal zur Kenntnis zu nehmen. Der Bundesrat ist bereit, die Hausaufgaben zu machen, die er im Inland zu machen hat, er ist bereit, weiterhin alles dafür zu tun, dass wir mit Italien noch besser zusammenarbeiten, aber den Bundesrat zur "Zwangsheirat" verpflichten, das können Sie nicht. Ich bitte Sie, davon abzusehen. [PAGE 1195]
Ich komme zur zweiten Motion, 12.3337, "Grenzkontrollen, wenn Dublin nicht eingehalten wird". Artikel 23 des Schengener Grenzkodexes ermöglicht es heute den Schengen-Staaten, bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von höchstens dreissig Tagen wieder Binnengrenzkontrollen einzuführen. Die Staaten nutzen diese Möglichkeit, aber sie nutzen sie sehr zurückhaltend. Eine Wiedereinführung von systematischen Grenzkontrollen ist gemäss Artikel 23 ausgeschlossen, wenn keine solche Gefährdung vorliegt.
Nun möchten Sie den Bundesrat auffordern, solche systematischen Grenzkontrollen wiedereinzuführen. Ich habe Ihnen diese Zahl schon einmal genannt, aber ich nenne sie gern noch einmal: Bevor wir Schengen/Dublin abgeschlossen haben, hat die Schweiz an ihren Grenzen 3 Prozent der Übergänge überwacht. 97 Prozent der Personen sind ohne Kontrolle in unser Land eingereist. Tun Sie also bitte nicht so, als ob wir vor Schengen/Dublin eine systematische Grenzkontrolle von sämtlichen Grenzübergängen gehabt hätten. Im Gegenteil, damals wussten die Leute, wo die Grenzen überwacht werden. Heute, mit Schengen, wissen sie das nicht mehr. Heute haben wir im Grenzraum mobile Grenzkontrollen und sind für den Informationsaustausch und für die Kontrolle und das Auffinden von Kriminellen viel besser gerüstet als vor Schengen/Dublin.
Heute überschreiten pro Tag rund eine Million Menschen unsere Grenzen. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden eine Million Personen jeden Tag systematisch überprüfen. Stellen Sie sich den Tessiner Bauunternehmer vor, der stundenlang auf seine italienischen Bauarbeiter wartet, die im Stau stehen, weil sie an der Grenze systematisch kontrolliert werden. Ich muss Sie einfach bitten, der Realität ins Auge zu schauen.
Ich bitte Sie angesichts der Realitäten, diese Motion ebenfalls abzulehnen.
Ich komme zur dritten Motion: Hier geht es um die Sicherheitspauschale für Gemeinden mit Asylempfangszentren. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen diese Motion zur Annahme. Ich habe es schon einmal gesagt: Sie sind sehr grosszügig, Sie haben sehr viel Geld gesprochen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das dann auch beim Budget berücksichtigen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen diese Motion also zur Annahme. Er wird dieses Geld aber nur den Standortkantonen ausbezahlen. Diese können es dann an die Gemeinden weitergeben, aber die Verträge macht der Bund mit den Kantonen. Es geht ausschliesslich um die Kantone, in denen ein EVZ steht, und es geht ausschliesslich darum, dort Sicherheitspauschalen auszuzahlen, wo aufgrund der zusätzlichen Asylgesuche wahrnehmbare zusätzliche Sicherheitskosten entstanden sind. Es geht nicht um eine neue Subvention vonseiten des Bundes, nicht um eine Ausschüttung von Sicherheitskostenbeiträgen. Der Bund wird hier sehr genau hinschauen, aber er ist bereit, die Kantone zu unterstützen, wenn sie aufgrund der speziellen Situation steigende Sicherheitskosten feststellen.
Sie können diese Motion gerne annehmen.