preparatory:AB 179977
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns noch einmal ganz kurz über diesen Artikel 112b unterhalten. Eine grosse Kommissionsmehrheit sah die Notwendigkeit, dem Bundesrat für eine limitierte Zeit die Möglichkeit für eine Pilotphase zu geben, und zwar für eben genau diesen Bereich, über den wir heute nicht legiferieren können. Das ist der zweite Teil dieses Asylgesetzes, den wir ja an den Bundesrat zurückgewiesen haben. Bei diesem zweiten Teil werden wir dann später die Frage zu lösen haben, wie die Verfahren beschleunigt und wie die Abläufe gestrafft werden können - was ja eigentlich von links bis rechts politisch gefordert wird. Um hier keine Zeit zu verlieren und um dem Bundesrat und notabene natürlich auch den Asylsuchenden, ihren Rechtsvertretern usw. die Möglichkeit zu geben, hier einmal auszuprobieren, wie beschleunigte Verfahren möglichst gut, aber auch rechtsstaatlich korrekt abgewickelt werden können, war die Mehrheit der Kommission dafür.
Was der Antrag von Kollege Comte jetzt aufnimmt, ist eigentlich die bereits geführte Diskussion. Wir waren in der Kommission nicht in der Lage, solche Differenzierungen noch zu formulieren. Darum kam dann am Schluss diese Carte blanche heraus. Diese Carte blanche wurde aber auch angezweifelt oder kritisiert, weil zu viel Freiheit für ein solches Pilotprojekt politisch und wahrscheinlich auch juristisch mit Fragezeichen versehen werden kann. Ich bin froh, dass es uns zusammen mit Kollege Comte gelungen ist, hier das Resultat der Diskussion, die wir noch in der Kommission geführt haben, in einen Text zu giessen, der eigentlich unsere Anliegen wiedergibt. Ich meine, dieser Text kann gut als Ersatz für die Mehrheitsfassung dienen, die wir bei Artikel 112b ursprünglich hatten.
Das mit den fünf Jahren war ein Fehler auf der Fahne. Es ist ja völlig klar: Wenn wir diesen dringlichen Bundesbeschluss auf drei Jahre befristen, dann soll ein solches Pilotprojekt nicht fünf Jahre dauern - das wäre ja ein Widerspruch in sich selbst.
Ich meine, dass diese Differenzierung, wonach der Bundesrat all diejenigen Punkte, die er nicht "gesetzeskonform" in diesen drei Jahren angehen will, in einer Verordnung auflisten und diese Verordnung sogar unserer Kommission unterbreiten muss, schon in der Kommission deutlich festgelegt worden ist - wir haben es nur nicht so im Text wiedergegeben. Ich meine, dass das auch Sinn macht, obschon ich persönlich keine grosse Bedenken habe, dass das EJPD hier wesentlich über das absolut Notwendige hinausgehen würde. Schliesslich ist dieses Dossier viel zu heikel und wird rundherum so stark beobachtet, dass hier Ängste sicher [PAGE 695] nicht angezeigt sind. Auch ich unterstütze die detaillierte Auflistung.
Aber ich habe mit Absatz 2 ein bisschen Mühe, und zwar einfach, weil er so generell gehalten ist: Es dürfen den Asylsuchenden "keine Nachteile erwachsen". Darunter kann man natürlich juristisch spitzfindig alles, ja auch das Zusammenziehen in Zentren, verstehen, indem man sagt, das sei emotional viel zu belastend oder eine Zumutung usw. Spitzfindige Juristen werden da sicher eine Möglichkeit finden, um zu artikulieren, dass hier den Asylsuchenden ein Nachteil erwachsen könnte. Was ich gar nicht will, ist, dass wir uns in Artikel 112b selber solche Fussfesseln anlegen, die dann den ganzen Artikel wieder zunichtemachen. Darum habe ich das auch mit Kollege Föhn besprochen und ihn gebeten, hier einen schriftlichen Antrag einzureichen, damit wir das wirklich sauber ausmarchen können.
Ich unterstütze den Antrag Comte und die Streichung von dessen Absatz 2, dies darum, weil die Verordnung auch noch zu uns in die Kommission kommt. Zudem ist in Absatz 4 auch vermerkt, was in dieser Testphase ganz besonders auch bezüglich der Verkürzung der Fristen Sache ist. Ich bin der Ansicht, dass wir so vorgehen können, und bitte Sie, diesen Weg einzuschlagen.