Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-12
Wortprotokoll
Der Asylbereich scheint ein Bereich zu sein, in dem die politischen Positionen besonders unversöhnlich sind oder zumindest diesen Anschein erwecken. Aber wenn es diesem Land vor 164 Jahren gelungen ist, wie das der Präsident heute Morgen eindrücklich ausgeführt hat, das scheinbar Unversöhnliche miteinander zu versöhnen, hoffe ich, dass wir auch im Asylbereich Positionen finden, in denen wir uns alle wiederfinden können.
Ich rufe nochmals die Ziele der vorliegenden Revision in Erinnerung:
1. Wir wollen den wirklich verfolgten Menschen den notwendigen Schutz in der Schweiz gewähren; wir wollen das weiterhin tun.
2. Wir wollen Asylverfahren rasch und fair durchführen, und beides ist nur möglich, wenn der Rechtsschutz für die Betroffenen verbessert wird, d. h., wenn wir eine bessere Qualität und Fairness in den Asylverfahren haben.
3. Wir wollen Missbräuche konsequent bekämpfen, weil diese zulasten der wirklich Verfolgten gehen; sie verunmöglichen eine glaubwürdige Asylpolitik, die von der schweizerischen Bevölkerung mitgetragen wird.
Ich werde mich in dieser Revision weiterhin an diesen Zielen orientieren, und ich habe festgestellt, dass sich auch sehr viele unter Ihnen mit diesen drei Zielen identifizieren können.
Noch etwas zur Asylgesetzrevision: Wir wollen in keinem Moment vergessen, dass es in der Asylpolitik immer um Menschen geht und dass wir alles dazu beitragen, auch der Würde dieser Menschen in jeder Situation gerecht zu werden. Deshalb darf und soll man diesen Menschen auch einen guten Morgen wünschen.
Es gab in dieser Asylgesetzrevision viele Anträge. Vor allem der Nationalrat hat eine ganze Anzahl von zusätzlichen Massnahmen in die Revision aufgenommen. Ich habe die vielen Bestimmungen und Anträge in drei Kategorien unterteilt. Ich möchte Ihnen diese Unterteilung kurz mitteilen, weil ich glaube, sie dient dann auch der Orientierung, wie man mit den verschiedenen Anträgen umgehen soll.
Es gibt erstens Bestimmungen und Anträge, die geeignet sind, die bestehenden Probleme im Sinne der drei genannten Ziele effektiv zu lösen, oder die uns weiterbringen. Sie beschleunigen die Asylverfahren, sie verbessern den Asylbereich z. B. dadurch, dass man die Kantone bei den schwierigen Vollzugsaufgaben unterstützt. Ich denke hier z. B. an die Beschäftigungsprogramme, die der Nationalrat aufgenommen hat, an die speziellen Unterkünfte für renitente Asylsuchende, an die Finanzierung von Haftplätzen. All das sind Massnahmen, die helfen, Probleme zu lösen. Ich werde sie weiterhin unterstützen.
Es gibt eine zweite Kategorie von Bestimmungen und Anträgen, die mit unserer humanitären Tradition nicht vereinbar sind; sie verstossen gegen die Flüchtlingskonvention, gegen die Menschenrechte, aber auch gegen unsere eigenen rechtsstaatlichen Vorgaben. Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar, dass sie sich gerade mit der Frage "Nur noch Nothilfe für alle Asylsuchenden?" intensiv auseinandergesetzt hat und - so meine ich - jetzt auch eine Lösung gefunden hat, die breit mitgetragen werden kann, die zur Klärung beiträgt und die eben gleichzeitig auch die humanitäre Tradition dieses Landes weiterhin einhält.
Schliesslich gibt es eine dritte Kategorie von Bestimmungen oder Anträgen. Ich sage zu diesen: Sie bringen uns nicht wirklich weiter, sie nützen nichts, sie schaden auch nicht. Das Problem hier ist aus meiner Sicht, dass man auch in früheren Revisionen solche Zeichen immer wieder gesetzt hat und schon im Moment, als man sie gesetzt hat, gewusst hat, dass sich letztlich eigentlich nichts ändern würde. Jetzt kann man sagen: Okay, aber ein Zeichen braucht es für die Bevölkerung! Man kann aber auch umgekehrt sagen: Man enttäuscht die Bevölkerung auch immer wieder. Man hat ihr etwas versprochen - es werde besser, der Flüchtlingsbegriff werde eingeengt. Am Schluss muss die Bevölkerung feststellen, dass sich nichts geändert hat. Das schadet zwar nicht den einzelnen betroffenen Menschen, aber es schadet unter Umständen der Glaubwürdigkeit der Asylpolitik. Ich werde mir erlauben, Sie im Laufe der Beratung jeweils auf die verschiedenen Kategorien hinzuweisen.
Ich komme jetzt zur Frage der Dringlichkeit. Ich teile die Auffassung von vielen von Ihnen und auch des Antragstellers, Herrn Recordons, dass man mit dieser Dringlichkeit ausserordentlich zurückhaltend umgehen soll. Ich glaube wirklich, das Parlament muss hier dafür sorgen, dass keine Dringlichkeit erklärt wird, wenn sie nicht ganz genau abgeklärt wird. Einige von Ihnen haben das sehr schön ausgeführt: Es braucht eine zeitliche Dringlichkeit, es braucht eine sachliche Dringlichkeit. Auch die Frage der Verhältnismässigkeit muss intensiv diskutiert werden. Das Bundesamt für Justiz hat in seiner Stellungnahme zu drei Massnahmen, die jetzt in der Vorlage 3 sind, gesagt, dass es bei diesen Massnahmen entweder politisch vertretbar sei, sie für dringlich zu erklären, oder dass die Voraussetzungen zur Dringlichkeit erfüllt seien. Es geht um die bewilligungsfreie vorübergehende Umnutzung von militärischen Anlagen respektive von Bundesunterkünften, es geht um die Aufhebung der Auslandgesuche, und es geht um die Unterkünfte für renitente Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Der Nationalrat hat diese dringliche Vorlage beschlossen, Ihre Kommission hat diese dringliche Vorlage unterstützt. Ich möchte vor allem auf eine Bestimmung noch etwas eingehen, die in dieser Vorlage 3 ist, die aus meiner Sicht von allergrösster Bedeutung ist und die auch vom Bundesamt für Justiz so eingestuft wurde, dass die Dringlichkeit nicht nur vertretbar ist, sondern dass die Voraussetzungen für die Dringlichkeit gemäss Bundesverfassung erfüllt sind: Es geht hier um die bewilligungsfreie vorübergehende Umnutzung von Bundesanlagen.
Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen: Die Situation mit diesen Unterkünften ist wirklich sehr schwierig. Wir hatten im letzten Jahr rund 45 Prozent mehr Asylgesuche. Sie kennen die Hintergründe: Diese Menschen sind da, sie brauchen eine Unterkunft, und wir haben ausserordentliche Schwierigkeiten, diese Zentren zu finden. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Alle sind für Bundesunterkünfte, alle wissen, dass uns diese helfen, die Verfahren zu beschleunigen, dass sie für die Sicherheit besser sind, dass sie helfen, den Vollzug zu verbessern. Aber wir finden die Plätze nicht. Und warum finden wir sie nicht? Weil diese Bundesunterkünfte eben militärische Anlagen sind, die innerhalb oder ausserhalb der Bauzone stehen, sodass wir, wenn wir sie für zivile Zwecke umnutzen wollen, mit kantonalen und kommunalen baurechtlichen Fragen in Konflikt kommen. Wir geraten dann in diese Verfahren hinein und haben keine Möglichkeit, diese Unterkünfte zu nutzen.
Wir haben ein paar Unterkünfte gefunden. Ich möchte in aller Form all jenen Kantonen herzlich danken, die sich bereiterklärt haben, zum Teil auch gegen Widerstand aus ihrer Bevölkerung, diese Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Das sind aber jeweils Unterkünfte für sechs Monate. Das bedingt dann zum Teil doch auch Investitionen für diese Umnutzung. Das kostet. Diese Unterkünfte sind in aller Regel ziemlich abgelegen. Ich muss Ihnen sagen: Das ist die teuerste Form von Unterbringung, wenn diese Unterkünfte in abgelegenen Gebieten stehen. Wir haben dann zwar weniger Widerstand vonseiten der Bevölkerung, aber wenn man dann die Asylsuchenden für die Anhörungen nach Bern [PAGE 686] bringen muss, so stellt uns das vor logistische Herausforderungen. Stellen Sie sich auch einmal vor, was das für das Personal bedeutet. In der Budgetberatung werden Sie dann die entsprechenden Kostenfolgen sehen. Es ist der teuerste Weg, Asylsuchende in dieser Form unterzubringen.
Unsere Aufnahmezentren sind voll. Ich gehe immer wieder dort vorbei. Die Leute schlafen zum Teil in den Gängen - das ist eine Tatsache! Das schafft Aggressionen, das schafft Schwierigkeiten in diesen Zentren. Ich denke, dass wir hier wirklich Handlungsbedarf haben. Deshalb hat diese Bestimmung in der Vorlage 3 aus meiner Sicht und auch - wie gesagt - aus Sicht des Bundesamtes für Justiz das Erfordernis der Dringlichkeit erfüllt.
Ich bin immer wieder gefragt worden, ob denn das Bundesamt für Migration oder das EJPD nicht Massnahmen umsetzen können, ohne dass dazu das Gesetz geändert werden muss. Ich bin der Meinung, dass das Bundesamt für Migration den Beweis erbracht hat, dass das, was ohne Gesetzesanpassungen möglich ist, gemacht wird. Es wurde erwähnt: Es geht hier zum Beispiel um diese 48-Stunden-Verfahren bei Asylsuchenden aus verfolgungssicheren Staaten. Natürlich können Sie auch das wieder kritisieren, doch es gibt selbstverständlich einen Beschwerdeweg, schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat. Selbstverständlich wollen wir Beschwerdewege nicht einfach aus dem Weg schaffen. Wir haben in der Bundesverfassung die Rechtsweggarantie; daran halten wir uns. Doch wir arbeiten dort daran, wo wir in eigener Kompetenz Gesuche schnell bearbeiten können. Wir haben die Priorisierung vorgenommen, wir sind im dauernden Gespräch mit dem Bundesverwaltungsgericht, wir haben im April den Umgang mit den Dublin-Mehrfachgesuchen entschieden. Das sind alles Möglichkeiten, denen wir nachgehen, Aufgaben, die gemacht und laufend umgesetzt werden.
Ich sage es aber noch einmal: Dort, wo es um die Unterkünfte geht, da stossen wir an Grenzen. Ohne diese Bestimmung wird auch das VBS den Auftrag des Bundesrates kaum oder nicht erfüllen können.
Es gibt in Vorlage 3 aber Bestimmungen, die aus Sicht des Bundesamtes für Justiz die Dringlichkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Ich denke da zum Beispiel an Artikel 3 Absatz 3, wo es um den Flüchtlingsbegriff geht.
Ich bin der Meinung, dass Sie entscheiden müssen, wie viel Sie in die Vorlage 3 hineinnehmen. Jene Bestimmungen aber, die die Voraussetzungen für die Dringlichkeit erfüllen, verdienen auch die Unterstützung des Bundesrates; ich werde sie deshalb unterstützen. Es gibt in der Vorlage 3 solche Bestimmungen, ich habe sie erwähnt.
Deshalb bitte ich Sie namens des Bundesrates, auf diese Vorlage 3 einzutreten.
[VS]