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Janiak Claude · Ständerat · 2012-09-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die Gesetzgebung der Dringlichkeit nach Artikel 165 der Bundesverfassung ist - wie es schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt - die absolute Ausnahme. Es ist nicht so, dass das Parlament nach Lust und Laune entscheiden kann, ob es dringlich legiferieren will oder nicht. Und es ist nicht so, wie Herr Schwaller gesagt hat, dass wir hier einen weiten Ermessensspielraum hätten. Nein, wir [PAGE 688] müssen auch hier kühlen Kopf bewahren und dürfen die Relationen nicht ausser Acht lassen. Wenn ich von Relationen spreche, verniedliche ich damit die Probleme nicht; aber ich will es nicht zulassen, dass eine Minderheit renitenter oder gar krimineller Asylbewerber, eine Minderheit von Bewerbern überhaupt, es schafft, dass wir als Chambre de Réflexion den Kopf verlieren und die Verfassung verletzen. Differenzen aus dem Raum schaffen zu wollen ist nun wirklich kein Kriterium für die Dringlichkeit. Es kann meines Erachtens nicht ernsthaft behauptet werden, dass beim Flüchtlingsbegriff eine sachliche oder zeitliche Dringlichkeit besteht.

Ich bitte Sie dringend, hier der Minderheit zu folgen und auch immer im Kopf zu behalten, dass wir unseren Rechtsstaat nicht von solchen, die wir nicht gerne hier haben, kaputt machen lassen sollten.