AB 180034
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Hier beantragen wir Ihnen, dass das Gesetz nicht zwei, sondern drei Jahre in Kraft bleibt. Man kann ja die Dauer für Gesetze im Dringlichkeitsrecht auf zwischen zwei und sieben Jahre festlegen. Der Nationalrat hat zwei Jahre vorgesehen, wir schlagen Ihnen drei Jahre vor.