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Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-12-03

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Wir sind uns einig, dass wir für Menschen, die Asyl brauchen und die in Not sind, offen sein wollen im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz. Wir wollen aber nicht für Personen mit offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen attraktiv sein. Solche Personen kommen einerseits in die Schweiz, weil sie hoffen, hier Arbeit zu finden. Anderseits kommen auch Menschen ohne Asylgrund zu uns, weil sie hoffen, staatliche Leistungen zu erhalten und möglichst lange zu bleiben.

Der Bundesrat hat z. B. die 48-Stunden-Regel für bestimmte sichere Länder eingeführt. Das wurde in den entsprechenden Ländern bekanntgemacht. Obwohl die Sozialhilfe in dieser Zeit nicht reduziert wurde, gab es 70 Prozent weniger Asylgesuche aus solchen Staaten, die auch versorgungssicher sind und mit denen der Vollzug funktioniert. Was sagt uns das? Finanzielle Anreize können einen Einfluss auf die Verweildauer abgelehnter Asylsuchender in der Schweiz haben. Das ist aber nur eine Komponente. Wir waren uns in der Kommission immer einig, und das ist auch die Haltung der GLP, dass das Hauptproblem im Asylwesen die zu langen Verfahrensdauern und die Vollzugsprobleme sind. Hier müssen wir in der Vorlage 2 dann Nägel mit Köpfen machen. Wenn wir das nämlich nicht gut regeln, nützt es nicht viel, wenn wir an vielen anderen Schräubchen drehen und damit plötzlich an die Grenze der humanitären Grundsätze gehen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, im Bereich der Sozial- und der Nothilfe mit kleinen Ausnahmen im Prinzip dem Ständerat zu folgen.

Wir haben seinerzeit in unserer Kommission die Nothilfedebatte im Eiltempo geführt; es wurde hier schon erwähnt und etwas weniger nett ausgedrückt. Der Entscheid des Nationalrates löste in der Öffentlichkeit zum Teil missverständliche und zum Teil auch bewusst falsche Reaktionen aus. Das Ziel zumindest der Grünliberalen war es immer, eine bessere Lösung für die heute unbefriedigende Situation zu finden. Ohne Differenz zum Ständerat wäre zu diesem Thema keine Änderung erfolgt. Hingegen haben wir mit der Differenz dem Ständerat einen Auftrag erteilt. Der Ständerat hat nun einen guten Weg gefunden. Er hat grundsätzlich die heutige Regelung beibehalten, aber klar eine Sanktionsmöglichkeit für Leute eingefügt, die nicht kooperieren. Das war bisher schon so, indem sie von Sozial- auf Nothilfe gesetzt werden konnten. Er hat aber gleichzeitig festgelegt, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende deutlich tiefer sein muss als die Sozialhilfe für normale Bezüger. Er hat auf die Angabe einer fixen Zahl verzichtet, aber von einer Reduktion von rund 30 Prozent gesprochen, wie es in den Materialien festgehalten ist. Wer sich erinnern kann und erinnern möchte, kann feststellen, dass ich damals in der Debatte genau die 30 Prozent oder einen Drittel erwähnt hatte, um die die Sozialhilfe für Asylbewerber unter der Sozialhilfe für andere liegen soll.

Die GLP-Fraktion schliesst sich dem an, es war ja ihr Vorschlag. Der Prozentsatz sollte aber nicht in das Gesetz eingefügt werden, deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit IV ab, die erst noch eine Reduktion um 40 Prozent will. Einen Prozentsatz in das Gesetz zu schreiben ist falsch, denn dann müssten wir die Ausnahmen definieren, bei denen er nicht gälte. Wie solche Ausnahmen aussähen, haben wir bei der ersten Nothilfedebatte gesehen: Da musste mit einem Einzelantrag eine Korrektur eingebracht werden, die vorsah, dass besonders verletzliche Personen nicht betroffen sind.

Wir haben hier im Gegensatz zu anderen, allenfalls auch im Gegensatz zur SVP-Fraktion, vom Ständerat klar eine Ergänzung und eine Lösung erwartet. Der Ständerat hat seine Arbeit gemacht. Heute stehen drei Konzepte zur Debatte: ganz grundsätzlich einmal das Konzept des Ständerates und der Mehrheit der Kommission, das die GLP-Fraktion unterstützt. Im Kern reduziert dieses Konzept die Ansätze bei der Sozialhilfe, und zwar, anders als bisher, auf für die Kantone verpflichtende Weise. Das Konzept enthält zwei Präzisierungen: Der Ausschluss von der Sozialhilfe wird nicht wie bisher mit einer Kann-Formulierung vorgesehen, sondern mit einer verpflichtenden Formulierung, und er gilt bei einem rechtsgültigen Wegweisungsentscheid. Was wir hier dem Ständerat vorschlagen wollen, ist eigentlich nichts anderes als eine Präzisierung, es ist die konsequente Umsetzung des Ständeratsmodells und entspricht der faktisch geltenden Praxis. [PAGE 1955]

In Artikel 82 Absatz 4 wird festgehalten, dass die Nothilfe unter dem Ansatz für die Sozialhilfe liegen soll. Auch dies entspricht einer konsequenten Umsetzung des Ständeratsmodells und der Meinung des Gesetzgebers. Konsequenterweise lehnen wir den Antrag der Minderheit I und die alte Fassung unseres Rates, an welcher die SVP-Fraktion festhalten möchte, klar ab. Ebenso klar lehnen wir den Antrag der Minderheit II ab, die keinen Handlungsbedarf sieht und im Prinzip einfach das geltende Recht festgeschrieben haben will.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen, die Anträge der Minderheiten I (Blocher), II (Glättli) und IV (Romano) abzulehnen und allenfalls den Antrag der Minderheit III (Schenker Silvia) jenem der Minderheit II vorzuziehen.