Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-24
Wortprotokoll
Sie werden am kommenden Donnerstag die Swissness-Vorlage beraten. Mit dieser wollen wir ja die typisch schweizerischen Produkte schützen, zu welchen neben dem Greyerzer Käse auch das Sackmesser oder die Schweizer Uhren gehören. Auch bei diesem Geschäft geht es, würde ich sagen, um die Swissness: Es geht nämlich um die Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung, was eine 164 Jahre alte Schweizer Spezialität ist. Es ist eine Spezialität, die sich aus Sicht des Bundesrates all diese Jahre hindurch bewährt hat, eine Spezialität - das wurde auch von mehreren von Ihnen gesagt -, die von Volk und Ständen zweimal eindrücklich bestätigt worden ist.
Die Volksinitiative zur Volkswahl des Bundesrates versucht jetzt erneut, diese Schweizer Spezialität zu beseitigen. Der Bundesrat soll eben nicht mehr durch die Bundesversammlung, sondern durch das Volk gewählt werden. Damit will das Initiativkomitee ein Problem bekämpfen, das letztlich keines ist. Ich habe auch heute von niemandem in diesem Rat gehört, dass Sie hinsichtlich des heutigen Systems respektive des heute wählenden Gremiums grundlegend unzufrieden wären. Sie sind mit anderen Dingen unzufrieden, aber nicht mit solchen, die mit dieser Initiative behoben oder beseitigt würden. Deshalb ist es eben so, dass die Medizin, die hier verabreicht werden soll, ein Problem bekämpft, das - wie gesagt - keines ist. Sie hätte aber auch zahlreiche negative Nebenwirkungen, worüber dann in der Packungsbeilage der Initiantinnen und Initianten nichts steht.
Bevor ich jetzt auf diese Nebenwirkungen eingehe, möchte ich noch eine Vorbemerkung machen. Der Bundesrat ist nicht gegen diese Volksinitiative, weil er etwa vor der Bevölkerung Angst hätte. Wir trauen der Bevölkerung die Aufgabe zu, die Mitglieder des Bundesrates zu wählen. Und wir sind überzeugt, dass die Stimmberechtigten gute Bundesrätinnen und Bundesräte wählen würden, jedenfalls nicht bessere oder schlechtere als bisher. Wir sind uns auch bewusst, Herr Ständerat Minder, dass der Bundesrat, wenn er sich hier zu dieser Initiative äussert, in Verdacht geraten könnte, er würde da für seine eigenen Posten kämpfen. Hierzu muss ich Ihnen zunächst sagen, dass es ja Untersuchungen gibt, wonach die Wahlchancen von amtierenden Mitgliedern des Bundesrates durchaus intakt wären. Von daher müssen sich zumindest die amtierenden Mitglieder des Bundesrates ob ihrer Wahlchancen nicht wirklich grosse Sorgen machen. Der Bundesrat will aber, ja, er muss das auch, Position beziehen: Er ist überzeugt, dass Sie, die Mitglieder der Bundesversammlung, aber auch die Bevölkerung durchaus unterscheiden und herausfinden können, ob hier der Bundesrat in seiner Position vor allem für sich selber schaut oder ob er eben auch im Hinblick auf ein Gesamtsystem argumentiert, das sich in den letzten Jahren doch bewährt hat.
Etwas möchte ich auch noch sagen: Die Presseartikel, die Sie, Herr Ständerat Minder, erwähnt haben, wurden Ihnen von den Parlamentsdiensten geliefert und nicht vom Bundesrat.
Ich komme jetzt zu den Nebenwirkungen:
1. Zur Regierungsarbeit: Hier ergibt sich aus Sicht des Bundesrates eine negative Nebenwirkung. Unser bestehendes und bewährtes Wahlverfahren erleichtert die Regierungsarbeit, weil sich die Mitglieder der Regierung, anders als in vielen anderen Staaten, eben nicht mitten im parteipolitischen Hickhack bewegen müssen. Ich möchte sagen, dass wir Mitglieder des Bundesrates hier, weltweit gesehen, wahrscheinlich in einer fast privilegierten Situation sind, das heisst, wir müssen unsere Entscheide nicht immer auf das Wohl unserer jeweiligen Parteien ausrichten. Natürlich ist das Zusammenwirken im Bundesrat nicht eine perfekte Idylle; das soll es auch nicht sein. Wir wurden aufgrund von unterschiedlichen Positionen, aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen, auch politischen Vorstellungen, gewählt, und wir sollen diese auch vertreten. Selbstverständlich spielen auch im Bundesrat immer wieder auch parteipolitische Überlegungen eine Rolle - das ist auch richtig so, das ist so gewollt -, aber sie stehen nicht im Vordergrund, und sie sind nicht matchentscheidend. Das ermöglicht es uns immer wieder, miteinander den Rank zu finden, und das gibt uns auch den Mut, gelegentlich vielleicht unpopuläre Entscheide zu fällen, die aber im Interesse von nachhaltigen Lösungen für das ganze Land sind. Ohne diesen Willen zum Konsens und ohne den Mut zu einer nüchternen Sachpolitik wäre die Schweiz nicht dort, wo sie heute ist.
Mit der Volkswahl des Bundesrates würde natürlich der Druck auf uns Mitglieder des Bundesrates zunehmen, uns zu profilieren und vielleicht auch mehr auf die Beliebtheit zu schielen, anstatt unsere Verantwortung wahrzunehmen. Ein solcher Druck wäre für das Kollegialprinzip Gift und würde nachhaltige Lösungen erschweren.
2. Zur Aufgabe und Stellung des Parlamentes: Wie Sie wissen, wählt heute die Bundesversammlung die Mitglieder des Bundesrates. Sie wissen auch, dass die Bundesversammlung oft Mitglieder aus ihrem Kreis wählt, die Sie aus ihrer täglichen Arbeit als Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion, in den Räten als Mitglieder einer Kommission oder auch als Partner oder Gegner oder Gegnerinnen in politischen Debatten kennen. Die Bundesversammlung würde mit der Volkswahl des Bundesrates eine wichtige Aufgabe verlieren. Sie würde in ihrer Stellung geschwächt, und zwar nicht nur, weil sich ihre Mitglieder dann in der Nacht der langen Messer nicht mehr so wichtig fühlen können, sondern weil die Volkswahl auch Auswirkungen auf die Kontrolle der Regierungstätigkeit hätte. Nehmen Sie den konkreten Fall an, dass die Geschäftsprüfungskommission einen sehr kritischen Bericht über ein Mitglied der Regierung abliefert. Die Frage ist dann schon: Ist dieses Mitglied der Regierung nun rechenschaftspflichtig gegenüber dieser Kommission oder seinem Wahlgremium, der Bevölkerung? Stellen Sie sich vor: Bei der kurz danach erfolgenden Wahl würde dieses Regierungsmitglied glanzvoll wiedergewählt. Was gibt das für ein Verhältnis mit der Aufsichtskommission, mit der Geschäftsprüfungskommission? Ich kann mir vorstellen, dass sich hier Konflikte häufen würden - Konflikte, die einem stabilen und kohärenten Regieren nicht förderlich sind.
3. Zum Föderalismus: Unser Föderalismus lebt ja nicht zuletzt davon, dass wir auch eine föderalistische Parteienlandschaft haben. Unsere Parteien sind nicht wie die Parteien in anderen Ländern von oben nach unten strukturiert, sondern das Gegenteil ist der Fall: Zwischen den Landesparteien und den Kantonalparteien gibt es immer wieder ein Spannungsverhältnis. Bei eidgenössischen Abstimmungen fassen die Kantonalparteien häufig auch eigene Parolen, die von jenen der Landesparteien abweichen. Sie setzen damit auch ein Zeichen für ihre Eigenständigkeit. Mit der Volkswahl des Bundesrates würden die Landesparteien zwei wichtige neue Aufgaben übernehmen: Sie würden erstens die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten bestimmen, und zweitens würden sie die Wahlkampagne organisieren und finanzieren. Das heisst, sie bräuchten mehr Geld; sie würden gegenüber den Kantonalparteien an Gewicht gewinnen, und das würde in unserem Land den Zentralismus begünstigen.
Ich sage gerne noch etwas zum Unterschied zu den Kantonen. Es wurde jetzt mehrfach gesagt: Warum soll das, was in den Kantonen und in den Gemeinden gang und gäbe ist und auch funktioniert, auf Bundesebene nicht funktionieren? Es gibt schon ein paar gewichtige Unterschiede. Ob Sie sich als Kandidatin oder als Kandidat in einem Wahlkreis stellen oder ob Sie sich in 26 Kantonen stellen, mit vier Sprachen, mit unterschiedlichsten Kulturen - das sind doch enorme Unterschiede. Ich sage Ihnen noch einen anderen Unterschied: Wir haben auf Bundesebene, wie Sie wissen, das Zweikammersystem. Die kantonalen Regierungen sind alle einer Kammer gegenüber verantwortlich. Für uns, die Mitglieder des Bundesrates, ist das Zweikammersystem sehr angenehm, auch in Bezug auf die Zusammenarbeit. Es ist [PAGE 851] aber eine komplexere Aufgabe, eine aufwendigere Aufgabe. Auch darin sehen wir vonseiten des Bundesrates eine doch beträchtliche Differenz gegenüber der Arbeit in den kantonalen Regierungen.
4. Zum Zusammenleben zwischen den vier Sprachgemeinschaften und den Kulturen unseres Landes: Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns immer wieder in Erinnerung rufen, dass sich unser Land nicht wie die Nachbarn im Norden, im Westen und im Süden durch die Sprache definiert. Unser Land definiert sich vielmehr durch den Wunsch nach Selbstständigkeit und nach Vielgestaltigkeit. Als viersprachiges und multikulturelles Land ist die Schweiz ein Erfolgsmodell. Sie ist aber in Bezug auf den inneren Zusammenhalt immer wieder gefordert. Die Minderheiten sind aufgerufen, sich der Mehrheit zu fügen. Umgekehrt ist die Mehrheit aufgerufen, auf die Minderheiten Rücksicht zu nehmen. Das gilt natürlich auch für die Bundesratswahlen. Die Bundesversammlung - wir haben das untersucht - hat seit der Gründung des Bundesstaates nicht nur dafür gesorgt, dass die französisch- und die italienischsprachigen Personen in diesem Land immer wieder auch ihr Bundesratsmitglied hatten, sondern sie hat auch darauf geachtet, dass alle Sprachgemeinschaften angemessen im Bundesrat vertreten sind. Der Anteil der Bundesratsmitglieder dieser beiden Minderheiten war im Laufe dieser 160 Jahre sogar erkennbar grösser als deren Bevölkerungsanteil.
Der Schutz der Minderheiten, dass sie auch weiterhin angemessen vertreten sind, war ganz offensichtlich auch ein Anliegen der Initiantinnen und Initianten, denn sie kennen die Ängste gerade der Minderheiten, dass sie mit dieser Volkswahl nicht mehr genügend vertreten wären. Offenbar haben hier die Initiantinnen und Initianten ihr grosses Vertrauen in die Bevölkerung aber plötzlich doch verloren. Sonst hätten sie ja der Bevölkerung vertrauen können, dass das schon gut kommt. Nein, sie haben dieses Vertrauen nicht gehabt, und sie haben eine Quote in den Verfassungstext eingefügt - ausgerechnet Leute, die sonst ja heftig gegen Quoten sind. Aber hier gibt es jetzt eine Quote für die französisch- und italienischsprachige Minderheit. Quoten können ja nebst ihrer erwünschten Wirkung zum Teil eben auch unerwünschte Wirkungen haben. Herr Lombardi hat es erwähnt: Es kommt immer wieder vor, dass Mindestquoten zu Höchstquoten werden. Mit der Lösung, wie sie der Initiativtext vorschlägt, stünde die italienischsprachige Minderheit im Rahmen der Quote aber in Konkurrenz zur französischsprachigen Minderheit und geriete ins Hintertreffen. Das hat Herr Lombardi sehr deutlich ausgeführt. Übrigens haben die Initiantinnen und Initianten die kleinste Minderheit, die Rätoromanen, schlicht vergessen.
Die vorliegende Initiative wäre nicht der Untergang der Eidgenossenschaft, auch das muss in aller Deutlichkeit gesagt sein. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass die Nachteile klar überwiegen würden. Aus diesen Gründen empfiehlt er Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.