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Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-12-10

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Mein Kanton hat nicht gerade 10 000 Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie, aber es werden ein paar hervorragende Lebensmittel produziert, und ich würde sagen, dass es teilweise sogar Genussmittel sind. Mein Hintergrund ist der gleiche. Es ist übrigens auch so, dass mein Antrag gewissermassen angepasst ist an das Konzept des Nationalrates bzw. des Antrages Schwaller.

Ich möchte zu meinem Antrag noch anfügen: Dieser hat die redaktionelle Weiterentwicklung durch die Kommission für Rechtsfragen nicht mehr mitgemacht. Sollten wir also auf dieses Konzept einschwenken, müsste man vielleicht die Formulierung anpassen. Das wäre kein Problem, aber es gäbe eine Differenz zum Nationalrat.

Die letzte Vorbemerkung: Inhaltlich ist mein Antrag im Wesentlichen deckungsgleich mit jenem der Minderheit Schmid Martin beim anderen Konzept.

In Artikel 48b Absatz 2 gemäss Konzept des Nationalrates bzw. des Antrages Schwaller wird geregelt, welche Rohstoffe von der Berechnung ausgeschlossen sind. Das sind laut Buchstabe a Rohstoffe, die "wegen natürlichen Gegebenheiten nicht am Herkunftsort produziert werden können". Ein Paradebeispiel ist Kakao. Das gibt es in der Schweiz nicht, Schokolade dann schon. Es gibt sodann Buchstabe b, wonach Rohstoffe, die "temporär am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind", ausgeschlossen sind, also nicht angerechnet werden. Beispielsweise hatten wir vor ziemlich genau einem Jahr eine Situation, in der im Hinblick auf das Weihnachtsgebäck Biobutter in der Schweiz knapp war; dann musste Biobutter, die sonst ausreichend zur Verfügung steht, eingeführt werden. In diesem Fall ist das sinnvoll.

Jetzt besteht aber im Konzept des Nationalrates, sofern man es übernimmt, eine Lücke, weil der Rat Absatz 3 gestrichen hat. Dort steht bezüglich dieser Rohstoffe nichts mehr. Das betrifft den Fall, in dem wir in der Schweiz eine Produktion mit irgendwelchen Bestandteilen haben, aber zu wenig Rohstoffe vorhanden sind, damit wir beispielsweise Biskuits oder etwas anderes herstellen können.

Der Bundesrat hat in seinen Entwurf den Hinweis aufgenommen, das wolle er dann in der Verordnung regeln. Ich bin aber ähnlich wie mein Vorredner der Meinung, dass wir die Eckwerte im Gesetz regeln sollten und der Bundesrat dann allenfalls die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung regeln kann.

In diesem Zusammenhang vielleicht aus aktuellem Anlass etwas Einfaches: Wenn ich die hintere Seite der Verpackung meines Kaffee-Biskuits lese, sehe ich, dass es da immerhin acht Zutaten drin hat - also eine relativ komplizierte Geschichte -, und dann gibt es möglicherweise noch Spuren von Haselnüssen oder Mandeln, die gar nicht mitgerechnet sind. Das heisst für mich, dass wir eine möglichst einfache Lösung haben sollten, und das wäre eben das, was Kollege Schmid inhaltlich auch schon ausgeführt hat: Man macht eine Grenze bei 50 Prozent. Es gibt da das Beispiel des Honigs; ich habe mir dazu Unterlagen geben lassen. In der Schweiz entspricht das, was an Honig produziert wird, etwa einem Drittel des Verbrauchs. Die Imker selbst vermarkten sehr viel direkt; das weiss ich aus eigener Erfahrung. Das heisst dann aber auf der anderen Seite, dass für die Lebensmittelindustrie mindestens in schlechten Bienenjahren eigentlich gar nichts mehr übrig bleibt, und dann gibt das ein Problem. Dieses kann man aber vermeiden, wenn man die Grenze bei 50 Prozent ansetzt, denn die wichtigsten Produkte der Schweizer Landwirtschaft wären dann nicht betroffen - auch das hat Kollege Schmid schon gesagt -, weil sie mehr als 50 Prozent erreichen. Auf die Lebensmittelgesetzgebung hat Kollege Schmid auch schon hingewiesen; darum wiederhole ich nicht mehr, dass von dorther auch Grenzen gegeben sind.

Zusammengefasst muss also das Konzept gemäss Kollege Schwaller und Nationalrat mit einem Absatz 3 ergänzt werden. Ich würde Ihnen empfehlen, in diesem Sinn meinem Antrag zuzustimmen.