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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Konzept des Nationalrates bzw. der Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch zum Einzelantrag Schwaller, der ja den Beschluss des Nationalrates übernimmt. Ich spreche nachher zu Absatz 3 und am Schluss zu Absatz 1.

Herr Ständerat Schwaller, Sie möchten eine Lösung unterstützen, die gesamtwirtschaftlich Sinn macht, die möglichst keinen Mehraufwand für die Unternehmen mit sich bringt, die nicht bürokratisch ist, die Rechtssicherheit bringt, die einfach, klar und vertrauensbildend ist. Das sind die Anforderungen, die Sie gestellt haben. Sie haben es gehört: Der Nationalrat und jetzt auch Sie mit Ihrem Einzelantrag würden ein Konzept unterstützen, das zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln unterscheidet. Frau Ständerätin Savary hat ein paar Beispiele aufgezählt - ich könnte noch eine Reihe hinzufügen -, bei denen es unklar ist: Ist das jetzt ein starkverarbeitetes oder ein schwachverarbeitetes Lebensmittel?

Diese Diskussion haben natürlich der Nationalrat und die Schwesterkommission Ihrer Kommission sehr intensiv geführt. Man hat immer wieder die Frage gestellt: Was sollen dann die Abgrenzungskriterien sein? Das Bundesamt für Landwirtschaft hat fünf verschiedene Vorschläge unterbreitet, aber keiner hat wirklich überzeugt. Man hat dann mal gesagt, man würde die Zolltarife nehmen; das ist etwas Klares, das ist schwarz auf weiss festgehalten. Man hat dann gesehen, dass dies zum Teil absurde Auswirkungen hätte. Ich weiss, man hat das nicht gern, aber ich muss es halt trotzdem sagen: Ein Erdbeerjoghurt wäre dann ein schwachverarbeitetes Lebensmittel, und ein Rhabarberjoghurt wäre ein starkverarbeitetes Lebensmittel, weil diese beiden Produkte auf der Zolltarifliste nicht am gleichen Ort stehen.

Der Nationalrat hat dann mit grossem Vertrauen in den Bundesrat gesagt, der Bundesrat werde dann auf jeden Fall eine gute Lösung finden; man wisse einfach noch nicht, welche. Ich habe versprochen, dass ich mich bemühen werde, eine gute Lösung zu finden. Sie sehen aber, dass diese Lösung am Schluss natürlich mehr Bürokratie bringt, weil jedes Unternehmen bei jedem Produkt zuerst noch schauen muss, ob es jetzt stark oder schwach verarbeitet ist. Man müsste das sogar beim Mineralwasser unterscheiden. Das würde sicher nicht mehr Rechtssicherheit bringen, weil Sie am Schluss noch nicht wüssten, auf welches Abgrenzungskriterium man sich stützen würde. Der Bundesrat müsste irgendetwas Objektives finden.

Aber noch einmal: Trotz längerer Suche hat der Nationalrat, zumindest bis zur Abstimmung, noch kein konkretes, objektives Kriterium gefunden.

Es ist übrigens auch nicht so, dass die gesamte Nahrungsmittelindustrie der Meinung wäre, das nationalrätliche Konzept sei besser. Es gibt da unterschiedliche Haltungen. Ich möchte Ihnen wirklich beliebt machen, beim Konzept des Bundesrates zu bleiben. Es hat offensichtlich auch Ihre Kommission überzeugt, denn sie hat ihm ja einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, bei diesem Konzept zu bleiben und den Einzelantrag Schwaller abzulehnen.

Ich komme nun zu Absatz 3: Das Konzept des Bundesrates und Ihrer Kommission besteht ja darin, dass Swissness bei Lebensmitteln einen Rohstoffanteil von 80 Prozent bedeutet. Allerdings hat man eine ganze Reihe von Ausnahmen vorgesehen; diese sind zum Teil in Absatz 2 formuliert: Ausgeschlossen sind Naturprodukte, die wegen natürlicher Gegebenheiten nicht am Herkunftsort produziert werden können oder temporär am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind. Mit diesen Ausnahmen ist schon vieles berücksichtigt.

Mit Absatz 3 hat man auch noch Rohstoffe ausgenommen, die aus objektiven Gründen am Herkunftsort nicht in genügender Menge verfügbar sind. Da wurde dann die Frage aufgeworfen, was denn objektive Gründe seien. Ihre Kommission hat, wie auch schon die Schwesterkommission, gewünscht, der Bundesrat solle einmal sagen, was solche objektive Gründe seien. Wir haben in einer möglichen Verordnung als objektiven Grund den Selbstversorgungsgrad vorgeschlagen. Das ist ein objektiver Grund, den Selbstversorgungsgrad kann man nachführen und nachschlagen. Er kann sich verändern, aber nicht kurzfristig, sondern zum Beispiel über eine Dreijahresperiode. Die Industrie kennt die Selbstversorgungsgrade; da ist alles schwarz auf weiss festgehalten.

Ihre Kommission hat dann entschieden, den Selbstversorgungsgrad ins Gesetz zu schreiben, statt alles in der Verordnung des Bundesrates zu haben, und zwar im von ihr neu formulierten Absatz 3. Dieser sagt: Liegt der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und knapp 50 Prozent, wird der Rohstoff nur zu 50 Prozent angerechnet; liegt er über 50 Prozent, wird der Rohstoff vollständig angerechnet; liegt er unter 20 Prozent, muss der Rohstoff nicht angerechnet werden. Das ist eine klare, vorhersehbare Lösung, die der Bundesrat unterstützen kann.

Herr Ständerat Schmid möchte mit seiner Minderheit, dass Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent liegt, nicht angerechnet werden. Ich habe es Ihnen schon in der Eintretensdebatte gesagt, und ich sage es gerne noch einmal: Es gibt eine ganze Anzahl von Produkten mit einem Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 50 Prozent, zum Beispiel Früchte oder verschiedene Fleischarten wie Schaffleisch. Die von der Minderheit beantragte Bestimmung hätte zur Folge, dass Sie eine Wurst kaufen könnten, auf der "Schweizer Schaffleischwurst" stünde und ein Schweizerkreuz abgebildet wäre, obwohl sie null Gramm Schweizer Fleisch enthielte. Das ist natürlich nicht vertrauensbildend, das ist das Gegenteil davon. Da muss eine Konsumentin einmal so etwas kaufen, dann sagt sie: "Diesem Schweizerkreuz glaube ich nichts mehr!" Es wäre das Gleiche, wenn Sie eine Erdbeerkonfitüre kauften - das Beispiel habe ich auch schon gebracht, Sie müssen sich das vorstellen - und erführen, dass darin kein Gramm Erdbeeren aus der Schweiz ist. Das geht nicht, das wäre staatlich legitimierter "Bschiss", das wäre - ich erlaube mir, dies zu sagen - wirklich eine Mogelpackung.

Ich bitte, dass Sie, wenn Sie diese Vorlage wollen, abwägen: Man will vertretbare Auflagen machen, aber am Schluss spielt die Glaubwürdigkeit eine Rolle. Ich bitte Sie wirklich, den Minderheitsantrag Schmid Martin abzulehnen.

Übrigens: Im Nationalrat wurde ein ähnlich formulierter Antrag, aber mit einem Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent - also nicht von 50 Prozent, er war sogar noch höher -, mit 170 zu 16 Stimmen abgelehnt. Dieser Antrag war im Nationalrat ein No-go. Ich bitte Sie wirklich, hier bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.

Ich komme jetzt noch zum Minderheitsantrag Minder zu Absatz 1: Die Minderheit Minder möchte die Formulierung aus dem Nationalrat übernehmen und sagen: Alle Lebensmittel müssen einen Rohstoffanteil von mindestens 80 Prozent haben, aber bei Milch und Milchprodukten verlangen wir 100 Prozent. Dazu Folgendes: Wir haben noch andere Rohstoffe, bei denen die Schweiz auch einen sehr hohen Selbstversorgungsgrad hat, also auch fast oder ganz 100 Prozent; ich denke hier an Zucker, Trauben, Raps, Zuckerrüben, Äpfel. Da stellt sich schon die Frage, warum es bei der Milch 100 Prozent sein sollen, während bei den anderen Produkten, für welche die Rohstoffe auch zu 100 Prozent verfügbar wären, 80 Prozent reichen sollen. Das können Sie nicht erklären. Diese Unterscheidung ist aus einer Dynamik im Nationalrat entstanden.

Ich bitte Sie, alle Rohstoffe gleich zu behandeln: 80 Prozent Rohstoffanteil, das macht Sinn. Ich bitte Sie deshalb, auch hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Ich schliesse: Ihre Kommission hat eine hervorragende Arbeit gemacht. Sie hat sich nochmals intensiv mit dem [PAGE 1136] Konzept des Nationalrates auseinandergesetzt. Sie ist einstimmig zum Schluss gekommen, beim Vorschlag des Bundesrates zu bleiben.

Ich bitte Sie, bei allen Absätzen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.