Niederberger Paul · Ständerat · 2012-12-10
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-10
Wortprotokoll
Ich stelle einen Einzelantrag, damit die Referenzgrösse in diesem Gesetz geklärt wird. Das Gesetz sieht die Herstellungskosten als Referenzgrösse vor; dazugerechnet werden die Kosten für Forschung und Entwicklung. Nicht aber dabei sind die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Werden diese dazugerechnet, spricht man von Selbstkosten. Bei den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten handelt es sich um Ausgaben für die Geschäftsleitung, den Personaldienst oder etwa das Marketing sowie um Fracht- und Transportkosten.
Im Markenschutzgesetz sollen neue Kriterien zur klareren und präziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts verankert werden. Es soll definiert werden, wie viel Schweiz drin sein muss, damit Schweiz draufstehen darf. Auch in der Verwaltung und im Vertrieb steckt ein bedeutender Anteil an schweizerischer Wertschöpfung und damit selbstverständlich auch ein grosser Anteil an Arbeitskräften. Damit alle in der Schweiz anfallenden Kosten erfasst werden, müssen als Referenzgrösse die Selbstkosten als Grundlage für die Berechnung des Schweizer Anteils bestimmt werden. Diese spiegeln den tatsächlichen produktiven schweizerischen Teil eines Produkts wider.
In Frankreich wurde die Organisation Pro France damit betraut - Herr Kollege Hess hat bereits darauf hingewiesen -, ein transparentes, glaubwürdiges und zugängliches Label zu entwickeln. Für die Erlangung des Labels müssen kumulativ zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss die Tätigkeit, durch welche das Produkt seine wesentliche Eigenschaft erhält, am Ort der Herkunft stattfinden. Zweitens müssen daneben 50 bis 100 Prozent der Selbstkosten des Produkts in Frankreich anfallen. Wenn man tatsächlich von den Selbstkosten ausgeht, könnte ich mir auch einen höheren Prozentsatz als 50 Prozent vorstellen.
Herr Präsident, meinen Antrag sehe ich nicht so, dass die Grenze einfach bei mindestens 50 Prozent der Selbstkosten festgelegt wird. Zuerst müsste der Grundsatzentscheid gefällt werden, ob man von den Selbstkosten ausgeht oder nicht. Wenn ja, dann müsste sich der Zweitrat nochmals überlegen, wo dieser Prozentsatz angesetzt werden sollte.
Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.