AB 180658
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2012 die fünf verbleibenden Differenzen im Asylgesetz behandelt.
Die erste Differenz haben Sie bei Artikel 82 Absatz 1. Da können wir uns dem Nationalrat anschliessen. Da es hier um kantonales Recht geht, steht im geltenden Recht, dass solche Personen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden können. Es ist aber bereits heute Praxis, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist gesetzt wird, keine Sozialhilfe, sondern nur noch Nothilfe ausbezahlt wird. So beantragt Ihnen die SPK, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.
Bei Artikel 82 Absatz 4 beantragt Ihnen die SPK ebenfalls, sich der Präzisierung anzuschliessen, die der Nationalrat beschlossen hat.