AB 181076
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Sie haben von Kollege Cramer gehört, wie die Diskussion in der Kommission verlaufen ist. Auf der einen Seite haben wir lange Verfahrensdauern. Diese betreffen sowohl das erstinstanzliche Verfahren als auch das Beschwerdeverfahren. Es geht hier nicht um irgendwelche Absprachen zwischen diesen beiden Gewalten in unserem Staat. Die Kommission hat diesem Zusatz mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt, weil sie diesen Informationsaustausch institutionalisieren will. Mit einem Informationsaustausch zwischen dem EJPD und dem Bundesverwaltungsgericht können die administrativen Abläufe vereinfacht und kann die Koordination verbessert werden, was wiederum die Verfahren beschleunigen wird. Die richterliche Unabhängigkeit wird aus Sicht der Mehrheit durch einen reinen Informationsaustausch in keiner Weise berührt. Aber es ist eben wichtig festzuhalten, dass man beispielsweise auch eine Priorisierung besprechen kann. Es geht nicht um inhaltliche Absprachen, sondern um das formale Vorgehen und vor allem auch darum, regelmässig Informationen auszutauschen. Die Mehrheit hatte deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
So bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.