AB 181080
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Asylsuchende bzw. ehemalige Asylsuchende können nach geltendem Recht einen negativen kantonalen Vorentscheid, der keinen Härtefall anerkennt, nicht anfechten, da ihnen ausschliesslich beim Zustimmungsverfahren des Bundesamtes für Migration eine Parteistellung zukommt. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 festgestellt, dass dies mit der Rechtsweggarantie nach Artikel 29 der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Der Nationalrat hat auf eine entsprechende Motion Prelicz-Huber (10.4107) hin darüber entschieden; er hat das Begehren aber mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt.
Hier gibt es keinen Mehrheits- und Minderheitsantrag. Entschieden wurde mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Die Befürworter der Bestimmung befürchteten, dass nach deren Streichung durch die Einreichung unbegründeter Gesuche und durch die Ausschöpfung aller Rechtsmittel auf kantonaler Ebene der Vollzug der Wegweisungen in die Länge gezogen werde. Frau Bundesrätin Sommaruga wird hier anderer Meinung sein als die Kommission. Ich habe diese Ausführungen gemacht, weil es wohl zu einer Abstimmung kommen wird.