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AB 181111

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Hier geht es um das ganze Thema "Ersatz von Nichteintretensentscheiden durch ein beschleunigtes materielles Verfahren". Auch dieser Entscheid hat Auswirkungen auf verschiedene weitere Artikel: Artikel 31a, Artikel 32 bis 35, Artikel 37 Absätze 1, 2 und 3, der aufgehoben wird, Artikel 109 Absatz 1 - Absatz 2 wird aufgehoben - und Absatz 4.

Das heute komplizierte und unübersichtliche System der zahlreichen Nichteintretensverfahren soll neu durch ein einfaches, beschleunigtes materielles Verfahren ersetzt werden. Nichteintretensverfahren sollen nur noch durchgeführt werden, wenn die Schweiz nicht für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, also bei Dublin-Verfahren, bei Wegweisungen in sichere Drittstaaten oder wenn eine betroffene Person keine Asylgründe, sondern z. B. ausschliesslich wirtschaftliche oder medizinische Gründe geltend macht. Das ist Artikel 31a Absätze 1 und 3. In allen übrigen Fällen sollen materielle Verfahren durchgeführt werden. In Missbrauchsfällen, wenn z. B. eine asylsuchende Person die Behörden über ihre Identität täuscht, soll zudem wie bisher keine Anhörung durchgeführt werden; dem Betroffenen ist lediglich das rechtliche Gehör zu gewähren.

Gemäss Botschaft des Bundesrates war ursprünglich vorgesehen, dass bei materiellen Entscheiden neu die Beschwerdefrist nur noch 15 Tage statt wie heute 30 Tage betragen solle. Die SPK hat im Mai und im Oktober dieses Jahres einstimmig beschlossen, die Frage der Beschwerdefrist sowie der Verfahrens- und Chancenberatung an den Bundesrat zurückzuweisen und im Rahmen der längerfristigen Massnahmen zur Neustrukturierung nach Handlungsoption 1, die ich beim Eintreten erwähnt habe, zu behandeln.

Das wären meine allgemeinen Bemerkungen zu den genannten Artikeln.