Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir sind jetzt bei Artikel 26 Absatz 1bis. Es geht hier um die Einführung einer Vorbereitungsphase in den Empfangs- und Verfahrenszentren. Das ist ein Punkt aus der Zusatzbotschaft des Bundesrates, den wir Ihnen vorschlagen, weil der Bundesrat der Meinung ist, dass man mit der Einführung einer solchen Vorbereitungsphase zur Beschleunigung der Verfahren beitragen kann.
Was soll in dieser Vorbereitungsphase passieren? Es ist eine Phase, in der für die asylsuchende Person, die im Bundeszentrum, also im heutigen EVZ, angekommen ist, in einer Zeitspanne von maximal drei Wochen alles vorbereitet wird, damit das Verfahren nachher zügig vorangeht. Das heisst, es werden Dokumente beschafft, es werden selbstverständlich auch medizinische Abklärungen getroffen. Es wird z. B. geschaut, ob am folgenden Verfahren ausschliesslich Frauen beteiligt sein werden, weil es für eine asylsuchende Frau bei der Befragung wichtig sein kann, dass sie von Frauen befragt wird, wenn sie Asylgründe hat, die sie nur in Anwesenheit von Frauen besprechen kann. Es gibt vielleicht auch noch andere Dokumente, die beschafft werden können. All das soll helfen, damit man im Moment, in dem das Verfahren losgeht, nicht plötzlich sagt, man müsse jetzt alles wieder stoppen, man müsse noch einmal zurückgehen und doch noch einmal schauen. Es soll vielmehr einfach möglichst alles auf dem Tisch sein.
Das kann man eigentlich heute schon tun. Warum schlagen wir Ihnen hier dennoch diese Gesetzesänderung vor? Der Grund dafür ist, dass man mit dieser Gesetzesänderung während der Vorbereitungsphase gewisse Aufgaben an Dritte delegieren kann. Es sind selbstverständlich keine hoheitlichen Aufgaben, es sollen z. B. nicht Aufgaben im Bereich von Anhörungen delegiert werden können; das müssen die Fachleute des BFM tun, die nicht nur entsprechend ausgebildet sind, sondern auch den Vertraulichkeitsregeln unterliegen. Aber es geht um Aufgaben administrativer Art, die an Dritte delegiert werden können. Damit sichergestellt und geklärt ist, dass in der Vorbereitungsphase Aufgaben an Dritte delegiert werden können, schlagen wir Ihnen hier diese Änderung vor. Es geht also einerseits um die Einführung der Vorbereitungsphase, aber vor allem, und deshalb brauchen wir diese Gesetzesänderung, um die Möglichkeit, Aufgaben an Dritte zu delegieren.
Ich bitte Sie, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. Wir sind wirklich überzeugt, dass wir damit einen Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren leisten können.