Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ich möchte diese Bestimmung auch noch etwas erläutern, denn das ist ein weiterer Punkt, den Ihnen der Bundesrat im Rahmen der Zusatzbotschaft vorschlägt, der ja auch von Ihrer Kommission gewünscht worden ist.
Worum geht es hier? Es geht darum, dass Asylsuchende medizinische Probleme in einer möglichst frühen Phase vorbringen sollen. Wir stellen heute immer wieder fest, dass gerade bei den Wiedererwägungsgesuchen, also in einer sehr [PAGE 1127] späten Phase, nachdem das Asylgesuch bereits abgelehnt worden ist, ein medizinisches Problem erwähnt wird. Das heisst dann, man kann die Person nicht zurückschicken, man muss noch einmal das Verfahren eröffnen und noch einmal schauen, ob hier asylrelevante Gründe vorliegen.
Wir möchten jetzt die Asylsuchenden darauf verpflichten, dass sie die medizinischen Probleme, die für das Asylverfahren auch relevant sind, in einem frühen Stadium erwähnen müssen. Das soll so passieren, dass die Asylsuchenden im Aufnahmezentrum mittels Unterlagen und auch von den betreuenden Personen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das jetzt sagen sollen. Es soll medizinisches Fachpersonal im Zentrum sein, das auf diese Probleme eingehen kann, und es soll sichergestellt werden, dass alles, was im späteren Verfahren relevant ist, möglichst früh auf den Tisch kommt.
Nun besteht eine Befürchtung: Man hat gesagt, jemand, der zum Beispiel traumatisiert sei, ein Folteropfer, das in die Schweiz komme, könne nicht bereits nach wenigen Tagen über seine traumatischen Erfahrungen berichten. Das wissen wir; traumatisierte Personen brauchen Zeit, um diese Erlebnisse überhaupt aufzuarbeiten und darüber sprechen zu können. Wir wollen mit dem Vorschlag, den wir Ihnen hier machen, selbstverständlich auch weiterhin ermöglichen, dass jemand zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel eine solche Traumatisierung, die dann auch asylrelevant sein kann, vorbringen kann. Allerdings soll dann die asylsuchende Person den Nachweis erbringen.
In der Kommission hat nach wie vor die Skepsis vorgeherrscht, dass man damit, dass die asylsuchende Person den Nachweis erbringen muss, die Hürde zu hoch ansetze. Ihre Kommission hat jetzt hier einen Zusatz eingefügt, den der Bundesrat unterstützen kann. Man sagt: "Eine Glaubhaftmachung reicht ausnahmsweise aus, wenn entschuldbare Gründe für die Verspätung vorliegen oder im Einzelfall ein Nachweis aus medizinischen Gründen nicht erbracht werden kann." Es soll also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, dass eine Glaubhaftmachung genügt und nicht ein Nachweis - das wäre eine höhere Hürde - erbracht werden muss.
Trotzdem sollen die Asylsuchenden dazu gebracht werden, die medizinisch relevanten Asylgründe möglichst frühzeitig vorzubringen. Wir wollen aber auch nicht Gefahr laufen, dass jemand plötzlich zurückgeschickt wird, ohne dass er seine medizinischen Gründe noch vorbringen konnte. Ich glaube, mit der Formulierung, wie sie Ihre Kommission beantragt, können wir diesen Befürchtungen begegnen und trotzdem auch dieses Beschleunigungselement - es ist ein Beschleunigungselement - einfügen.
Ich beantrage Ihnen, die Formulierung Ihrer Kommission zu übernehmen, und würde die Formulierung des Bundesrates zurücknehmen.