Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen versichern, Herr Ständerat Recordon, dass es auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen ist, solche sehr tragischen Vorfälle wie denjenigen, den Sie in Ihrer Interpellation erwähnt haben, nach allen Möglichkeiten zu verhindern. Während ein Asylverfahren läuft, geht das Bundesamt für Migration Hinweisen auf eine bestehende Suizidgefahr nach. Wenn jemand Suizidabsichten äussert oder wenn man aufgrund einer persönlichen oder gesundheitlichen Situation davon ausgehen muss, dass eine Person suizidgefährdet ist, dann hat das Bundesamt für Migration die Aufgabe, dem nachzugehen. Wenn tatsächlich eine Suizidgefahr besteht, kann zum Beispiel der Vollzug einer Wegweisung vorübergehend ausgesetzt werden, oder es kann eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden, wenn diese medizinisch indiziert ist oder wenn zum Beispiel im Herkunftsstaat keine entsprechende medizinische Behandlung möglich ist.

Das Problem ist: Wenn eine Person einem Kanton zugewiesen ist und beim Vollzug der Wegweisung eine solche Situation eintritt, dann sind die Kantone für die medizinische Betreuung verantwortlich, und es ist eine Tatsache, der Bundesrat hat das auch geschrieben, dass das BFM dann nicht systematisch über medizinische oder psychische Probleme von Asylsuchenden informiert wird.

Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob Ihre Aufforderung an den Bundesrat dahin geht, dass man die Kompetenzen ändert und dass der Bund in diesen Verfahren mehr Kompetenzen und damit auch mehr Verantwortung übernehmen muss. Das würde aber nicht nur die suizidgefährdeten Personen betreffen, sondern wäre natürlich eine Umkehr des Systems. Man würde sagen: Der Bund ist verantwortlich bis und mit Vollzug der Wegweisung. Aber Ihre Kommission hat genau diese Frage diskutiert, das war die sogenannte Handlungsoption 2 des Berichtes, und Ihre Kommission wollte eine so grundlegende Veränderung, nämlich dass Asylsuchende bis und mit Vollzug der Wegweisung in der Kompetenz des [PAGE 1137] Bundes sind, einstimmig nicht, denn das wäre eine vollständige Neuorganisation.

Der Bund hat keine entsprechenden Zahlen dazu, wie das in den Kantonen aussieht. Aber ich kann Ihnen versichern, dass auch in den Kantonen wahrgenommen wird, dass man die Bemühungen vielleicht noch verstärken und sagen muss: Wenn psychische Probleme auftreten, wenn Suizidabsichten geäussert werden, nimmt man das ernst, geht man dem nach, trägt man dem Rechnung. Aber für Gesetzesänderungen, die solche Suizide immer verhindern können, sehe ich, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, im Moment keine Lösung.