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Müller Philipp · Nationalrat · 2012-06-13

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Frau Schenker, das ist nett, Sie fragen mich, ob ich das Gesetz kenne - aber Sie prüfen mich nicht, weil Sie es gleich selbst vorlesen. (Teilweise Heiterkeit) Aber es ist so, ich kenne das Gesetz.

Zum Einwand, den Sie jetzt vorbringen: Es geht doch in meinem Beispiel betreffend die Dominikanische Republik darum, dass es eben nicht Personen sind, die einen Asylgrund haben. Nochmals: Diese Menschen können, wenn sie zur Familie der Person, die in der Schweiz lebt, gehören, über die normalen Bestimmungen des Ausländergesetzes - seit dem 1. Januar 2008 haben wir das - in die Schweiz kommen. Hier haben wir auch eine völkerrechtliche Schranke, das ist Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es gibt keinen Grund, hier von Familienasyl und von einer Verweigerung des Familiennachzugs zu sprechen. Es geht um den Status, den sie in der Schweiz haben. Aber hier sind sie.