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Pantani Roberta · Nationalrat · 2012-06-13

Pantani Roberta · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13

Wortprotokoll

Mein Antrag bezieht sich auf die Verlängerung der Frist für die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung für vorläufig Aufgenommene zu erteilen. Sieben Jahre sind eine vernünftige Frist, um zu beurteilen, ob eine Person, die vorläufig aufgenommen worden ist, eine Aufenthaltsbewilligung bekommen darf. Es müssen dazu noch zwei andere Bedingungen erfüllt sein: Der Aufenthaltsort der betroffenen Person muss den Behörden immer bekannt sein, und die Rückkehr stellt wegen der fortgeschrittenen Integration einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall dar.

Ziel des Antrages ist es, die Attraktivität der Schweiz zu vermindern und das Vorgehen zu verschärfen. Die sogenannte Härtefallregel wurde für Einzelfälle geschaffen, aber sie hat dazu geführt, dass in den letzten fünf Jahren über 2500 vorläufig Aufgenommene, die keinen Anspruch auf einen Aufenthalt in der Schweiz hätten, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben. Es ist heute eine Realität, dass das Verfahren häufig mit allen möglichen Rechtsmitteln verlängert wird, nur um die Frist von fünf Jahren zu erfüllen. Die Erhöhung der Frist von fünf auf sieben Jahre wird eine solche Verfahrensverlängerung zum Erhalt der B-Bewilligung sinnlos machen. Es wird schwieriger sein, alle Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meine Minderheit II zu unterstützen.