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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es geht jetzt in diesem Block 3 um eine ganze Reihe von Bestimmungen, die echt etwas dazu beitragen können, dass wir gewisse Probleme, die wir haben, lösen können. Es sind im Wesentlichen fünf Punkte, um die es hier geht: Es geht erstens um die Einführung einer Vorbereitungsphase, es geht zweitens um die Schaffung dieser besonderen Zentren für renitente Asylsuchende, es geht drittens um den Umgang mit medizinischen Problemen im Asylverfahren, es geht viertens um die vorübergehende Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden, und es geht fünftens um den Ersatz von Nichteintretensentscheiden durch schnelle materielle Verfahren.

Ich habe es Ihnen heute Morgen gesagt: Ich habe diese Anträge in drei Kategorien unterteilt. Ich sage Ihnen aus Sicht des Bundesrates, welche Bestimmungen hier in die Kategorie 1 fallen, nämlich in die Kategorie "hilfreich", weil sie eben helfen, Probleme zu lösen. Die Einführung einer Vorbereitungsphase ist ein Punkt, den Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Wir wollen eine Vorbereitungsphase einführen, in der man möglichst alles tut, was es zur Organisation und Durchführung eines Asylverfahrens braucht. Ich wurde mehrmals gefragt, warum man dafür das Gesetz ändern muss. Diese Vorbereitungsphase können wir heute schon durchführen. Der Grund, aus dem wir Ihnen hier eine Gesetzesänderung beantragen, liegt einzig und allein darin, dass wir eben mit Ausnahme der Befragung zur Person administrative Aufgaben für diese Vorbereitungsphase auch an Drittpersonen delegieren können wollen; das ist der Grund.

Ich komme zum zweiten Punkt, zur Schaffung von besonderen Zentren für renitente Asylsuchende. Es gibt nicht viele renitente Asylsuchende, aber sie verursachen viel Ärger. Ich sage Ihnen auch gern, was wir unter renitenten Asylsuchenden genau verstehen. Unter renitenten Asylsuchenden verstehen wir Personen, meistens Männer, die den Betrieb stören, die betrunken in die Unterkunft kommen, die andere anpöbeln, die auf öffentlichen Plätzen für Unmut sorgen, die sich in Raufhändel verwickeln oder andere in Raufhändel verwickeln oder die andere Personen sexuell belästigen; es sind Personen, die in Schlägereien involviert sind respektive sich hineinziehen lassen oder solche anziehen.

Alle diese Tatbestände, die ich jetzt aufgeführt habe, liegen unterhalb der Schwelle der Straffälligkeit. Sie genügen auch nicht für schwere Zwangsmassnahmen. Genau in diesem Bereich brauchen wir etwas, damit wir für diese Personen, die sich so verhalten - was mich massiv ärgert -, eine Möglichkeit haben, sie aus diesen Zentren herauszunehmen. Dies soll geschehen, weil sie eben Ärger machen, weil sie andere Personen in den Zentren und auch Betreuungspersonen nicht nur stören, sondern zum Teil auch unter Druck setzen. Für diese Personen möchten wir gesonderte Zentren haben.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Massnahme einige Probleme lösen können. Wir wollen diese Asylsuchenden in besonderen Zentren unterbringen können. Wir wollen die Möglichkeit haben, ihnen dort die Sozialhilfeleistungen einzuschränken. Wir wollen sie zum Beispiel in diesen Zentren nur noch mit Sachleistungen unterstützen. Wir wollen in diesen separaten Zentren aber trotzdem auch Beschäftigungsprogramme durchführen können, die der Bund ja auch mitfinanzieren würde. Die Zwangsmassnahmen richten sich nach den geltenden Bestimmungen und sind konsequent anzuwenden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht für diese gesonderten Zentren für renitente Asylsuchende aber noch zusätzliche flankierende Massnahmen vor: Die Standortkantone können vom Bund einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten erhalten. Die Standortkantone erhalten neu auch die Möglichkeit, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, die sich in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) oder eben in einem solchen besonderen Zentrum aufhalten, auf das Gebiet rund um das Zentrum einzuschränken. Die Asylsuchenden dürfen dieses Gebiet nicht verlassen. Wir haben auch Sanktionen vorgesehen, wonach die Personen, die sich nicht an diese Regel halten, in Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft genommen werden können oder wonach sie bestraft werden können, wenn sie straffällig werden.

Das ist eine ganze Reihe von Massnahmen, die der Bundesrat unterstützen kann. Sie richten sich ganz spezifisch an jene Personen, die, wie ich gesagt habe, unsere Ordnung nicht respektieren, die öffentliche Sicherheit gefährden oder den ordentlichen Betrieb in den EVZ erheblich stören. Gleichzeitig sind diese Massnahmen - ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen - menschenrechtskonform und auch rechtsstaatlich vertretbar.

Was hingegen die Minderheit I (Pantani) vorschlägt, nämlich die Unterbringung von renitenten Asylbewerbern in geschlossenen Anstalten, kann der Bundesrat nicht unterstützen. Er lehnt diese Massnahme ab, weil sie erstens gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst und weil sie zweitens nicht mit der Bundesverfassung vereinbar ist.