Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-10
Wortprotokoll
Hier bei Block 2 unterstützen die Grünliberalen die Anträge der Mehrheit zu Artikel 4 Absatz 2, zu Artikel 15, zu Artikel 16 und zu Artikel 22. Bei Artikel 14 Absatz 3 unterstützen die Grünliberalen die Lösung des Bundesrates und damit die Minderheit.
Was halten wir hier fest? In Artikel 14 geht es um das subsidiäre Verfahren zum Rechtshilfeverfahren. Bereits heute ist in Artikel 5 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen festgehalten, dass keine Verjährung der Strafverfolgung oder der Strafe geltend gemacht werden kann. Das gilt für all jene Fälle, die vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig sind und in denen entschieden werden soll, ob gesperrte Gelder eingezogen werden oder nicht.
Es macht keinen Sinn, diesen Passus zu streichen. Es gibt hierfür weder einen grundsätzlichen rechtsstaatlichen Grund noch irgendeinen ehrenwerten anderen Grund. Es kann ja nicht sein, dass wir auf der einen Seite rechtsstaatliche Verfahren durchführen, den Parteien das rechtliche Gehör schenken, die Möglichkeit schaffen, in einem sauberen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abzuklären, ob [PAGE 1015] gesperrte Gelder zu Recht gesperrt sind und ob sie eingezogen werden sollen, während wir auf der anderen Seite gerade damit, dass wir solche Verfahren zur Verfügung stellen, Tür und Tor für Verzögerungstaktiken und juristische Winkelzüge öffnen. Damit wird auf dem Weg der strafrechtlichen Verjährung, die hier im verwaltungsrechtlichen Verfahren gar nicht so von Belang ist, dafür gesorgt, dass das Verfahren abgebrochen werden muss. Es ist, wie gesagt, ein subsidiäres Verfahren auf Basis eines Rechtshilfegesuchs, das dann quasi abgewürgt werden kann.
Ich bitte Sie hier ganz dringend, der Idee, der Vorstellung des Bundesrates zu folgen, die nichts anderes will, als die geltende Praxis zu übernehmen. Hier muss ich auch Kollege Stamm widersprechen, der vorhin in seinem Votum zu seinem Minderheitsantrag gesagt hat, dass das Gesetz in all diesen Punkten viel zu weit gehe. Das Gesetz versucht nichts anderes, als die gängige Praxis in Worte zu fassen und in einer vernünftigen Reihenfolge darzustellen, wie die Beteiligten vorzugehen haben und welche Rechte sie haben.
Es gibt keinen Grund, hier von der Verjährung abzusehen. Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, bei Artikel 14 Absatz 3 dem Bundesrat zu folgen, und ich freue mich schon auf sein flammendes Votum, weshalb es eben hier wichtig ist, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.