Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-11-26
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-26
Wortprotokoll
Derzeit sind rund 580 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei unseren konsularischen Vertretungen im Ausland registriert. Es liegt zweifellos im Interesse unseres Landes, wenn möglichst viele von ihnen sich weiterhin als aktive Staatsbürger betätigen. Im Vordergrund steht dabei die Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes. Seit zehn Jahren stehen diese politischen Rechte bekanntlich auch unseren Bürgern mit Wohnsitz im Ausland zu, und wir dürfen mit [PAGE 753] Genugtuung feststellen, dass die Zahl der Stimm- und Wahlwilligen kontinuierlich ansteigt. Aktuell sind es schon rund 70 000 Personen, die regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Noch schöner wäre es, wenn diese Zahl deutlicher erhöht werden könnte. Aus Sicht gewisser Auslandschweizerkreise wird zudem eine Erweiterung der ihnen zustehenden politischen Rechte angestrebt.
Diese Forderungen und Wünsche haben unsere Kommission veranlasst, uns in den letzten beiden Jahren dieses Themenkomplexes besonders anzunehmen. Wir haben die offizielle Vertretung der Auslandschweizer, nämlich die Auslandschweizerorganisation (ASO), die von alt Nationalrat Georg Stucky präsidiert wird, sowie eine besonders aktive Gruppe von Auslandschweizern in Frankreich, die Groupe d'Études Helvétiques de Paris, zu Hearings eingeladen, uns ihre Forderungen und Wünsche vorlegen lassen und dann jene Anliegen in die Form von parlamentarischen Vorstössen verpackt, hinter die sich auch die Staatspolitische Kommission stellen konnte.
Ein erstes Paket, die Verbesserung des Stimm- und Wahlrechtes betreffend, ist heute traktandiert. Ein weiteres Geschäft, nämlich die Sicherstellung der staatsbürgerlichen Information, wird am 11. Dezember auf die Traktandenliste kommen. Mit diesen Vorstössen haben wir nur einen Teil der uns vorgelegten Wünsche übernommen. Abgelehnt haben wir hingegen Forderungen der Pariser Gruppe nach Schaffung eines von den immatrikulierten Auslandschweizern in geheimer und direkter Wahl zu schaffenden Auslandschweizerrates. Ebenso verwarfen wir ihre Forderung, direkt in den eidgenössischen Räten vertreten zu sein.
Was die Erleichterungen bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts anbetrifft, haben wir in der Kommission eine Motion und eine Empfehlung verabschiedet, die heute zur Debatte stehen.
Der Bundesrat will die Motion lediglich in Form des Postulates entgegennehmen, von der Empfehlung will er gar nichts wissen. Erlauben Sie mir deshalb, dazu folgende Stellungnahme abzugeben:
Richtig war es auf alle Fälle, dass man nach zehn Jahren Praxis mit dem Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer dieses Institut einer Prüfung unterzog. Als störend empfinden es viele Auslandschweizer - und damit spreche ich von der Motion 01. 3427 -, dass sie alle vier Jahre ihre Eintragung im Stimmregister erneuern müssen. Sie empfinden das als bürokratische Schikane; unsere Kommission schloss sich dieser Beurteilung an. Deshalb formulierten wir unseren Auftrag an den Bundesrat, zumindest jene Personen, die regelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilgenommen haben, von dieser administrativen Verpflichtung zu befreien.
Prima vista erstaunt es nun, dass der Bundesrat ein solchen Anliegen nicht mit Glanz und Gloria, sondern bloss als Postulat entgegennehmen will. Die Gründe legt er uns in seiner Stellungnahme dar, wobei er insbesondere auf das Kriterium der Manipulation, also der missbräuchlichen Stimmabgabe, beispielsweise mit dem Stimmmaterial von Verstorbenen, hinweist. Ich muss zugeben, dass wir diesem Aspekt in der Kommission zu wenig Gewicht beigemessen haben. Deshalb meine ich, das Postulat sei hier doch eher am Platz als die Motion, zumal der Bundesrat mit der Stossrichtung unseres Vorstosses für organisatorische Verbesserungen voll und ganz einverstanden ist. In diesem Sinn schlägt er uns denn auch ein gegenüber dem Istzustand vereinfachtes Verfahren zugunsten der Auslandschweizer vor, wie die Stimmrechtsausweise zu erneuern sind.
In diesem Sinne bitte ich die Kommissionsmitglieder - ich konnte mich nur mit einzelnen von ihnen darüber unterhalten -, sich meiner Beurteilung anzuschliessen und mit der Überweisung des ersten Vorstosses als Postulat einverstanden zu sein.
Eine weitere Bitte geht an die Adresse des Bundesrates, und zwar, dass er die Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer im relevanten Punkt unverzüglich ändert und sich nicht noch Jahre Zeit dafür nimmt.
Damit gehe ich zur gleichnamigen Empfehlung 01.3428 über. Sie betrifft Änderungen vor allem auf kantonaler Ebene. Selbstverständlich lag es uns in der Kommission fern, Eingriffe in die kantonalen Zuständigkeiten zu propagieren. Für Ständeräte käme das förmlich einem staatspolitischen Frevel gleich. Entsprechend beschränkten wir uns bloss auf die Formulierung, der Bundesrat möge den Kantonen Empfehlungen zukommen lassen. Aber nicht einmal das will der Bundesrat tun. Offenbar hat er sich im Kräftefeld zwischen den Wünschen der Auslandschweizer und der Zuständigkeit der Kantone ganz auf die formaljuristische Ebene zurückgezogen, oder vereinfacht ausgedrückt: Er scheut sich, den Kantonen dreinzureden. Dabei sind die drei Anliegen doch gar nicht so abwegig:
1. Die Zentralisierung der kantonalen Stimmregister der Auslandschweizer beim Kanton, also Entlastung der Gemeinden und speditivere Handhabe durch eine einzige kantonale Stelle.
2. Beschleunigtes kantonales Handeln, insbesondere im Falle von zweiten Wahlgängen. Was nützt es den Auslandschweizern, wenn sie das Stimmmaterial für einen zweiten Wahlgang erst erhalten, wenn die Resultate zuhause längstens verkündet worden sind?
3. Der Wunsch der Auslandschweizer, auch an den Ständeratswahlen teilnehmen zu können, wo dies nicht bereits der Fall ist.
Ist es denn zu viel verlangt, diese Wünsche der Auslandschweizer, die wir in der Kommission geprüft und mehrheitlich gebilligt haben, nun den Kantonen zur wohlwollenden Kenntnisnahme weiterzuleiten? Die Kantone bleiben doch frei, ihre Zuständigkeiten unangetastet. Aber unsere Auslandschweizer, deren Augen mit grossem Interesse auf die heutige Debatte gerichtet sind, dürfen die Gewissheit haben, dass wir ihre Anliegen ernst genommen und via Triagestelle Bund auch den Kantonen zur Kenntnis gebracht haben. Das will unsere Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger. Dazu sollte auch der Bundesrat Hand bieten können.
Ich bitte Sie deshalb: Überweisen sie diese Empfehlung. Es wäre dies eine kleine Geste an die Adresse unserer staatsbürgerlich aktiven Landsleute im Ausland.
Fazit meiner Ausführungen: Umwandlung der Motion in ein Postulat, aber Festhalten an der Empfehlung.