Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-05-06
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-05-06
Wortprotokoll
Eine Mehrheit der BDP-Fraktion unterstützt die ausgearbeitete Gesetzesänderung aufgrund [PAGE 718] der parlamentarischen Initiative Bourgeois. Die Erwartungen an die Folgen der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips waren von Anfang an zu hoch. Man ging davon aus, dass dieses Prinzip den Konsumentinnen und Konsumenten Kosteneinsparungen von rund 2 Milliarden Franken bringen würde. Wie eine Auswertung des Seco zeigt, blieben diese erwarteten Effekte aber aus. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich keine messbare Preiswirkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ableiten lässt - das ist eine Tatsache.
Ein Blick auf die Liste der Lebensmittel, die dank diesem Prinzip einfacher zugelassen sind, zeigt, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Lebensmittelbereich bisher keine grossen Auswirkungen gehabt hat. Nach vier Jahren sind lediglich 45 Produktekategorien für den erleichterten Import bewilligt worden. Das zeigt, dass die Nachfrage nach solchen Produkten eigentlich nicht vorhanden ist und dass es eben auch kaum Auswirkungen auf den Einkaufstourismus gibt. Sonst wären der Effekt und die Nachfrage nach diesen importierten Produkten viel grösser. Einerseits ist also die Nachfrage nach erleichterten Importen im Lebensmittelbereich bescheiden, andererseits - das ist auch ein wichtiger Punkt - sind diese Importe mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Noch wichtiger ist, dass sie die Qualitätsstrategie für unsere einheimischen Produkte torpedieren.
Die Mehrheit der BDP-Fraktion ist überzeugt, dass die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Bereich der Lebensmittel zu einer Verwässerung der schweizerischen Qualitäts- und Produktionsstandards führt. Noch an Frau Kollegin Bertschy: Denken wir nur daran, welche Standards wir im Tierschutzbereich erfüllen; da sind wir absolute Spitze, auch in Bezug auf die EU gesehen. Hier haben wir sehr hohe Produktionsstandards zu erfüllen. Das ist in die Überlegungen mit einzubeziehen. Wir sind der Meinung, dass wir im Lebensmittelbereich keinerlei Qualitätseinbussen in Kauf nehmen dürfen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip schadet der einheimischen Landwirtschaft, indem die Schweizer Qualitätsstrategie untergraben wird.
Es ist auch klar festzuhalten, dass das Prinzip kaum eine Wirkung zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz gezeigt hat. Die erwarteten Preisreduktionen sind nicht eingetreten und sind auch in naher Zukunft nicht absehbar. Angesichts der durch die Bewilligungspflicht beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verursachten administrativen und personellen Kosten vermögen wir keine wirtschaftlichen Gründe zu erkennen, welche die Aufrechterhaltung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Lebensmittelbereich rechtfertigen würden.
Weiter ist noch auf den wichtigen Aspekt hinzuweisen, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip irregeführt werden. Diese Irreführung ergibt sich dadurch, dass auf dem Schweizer Markt Lebensmittel angeboten werden können, die in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften produziert werden, ohne dass dies für die Konsumierenden überhaupt erkennbar ist. Weil auf den Produkten lediglich das Produktionsland angegeben ist, gehen die Konsumentinnen und Konsumenten logischerweise davon aus, dass diese auch gemäss inländischen Vorschriften produziert werden.
In der Vernehmlassung haben sich 16 Kantone für den Ausschluss der Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgesprochen und lediglich 8 dagegen. Das ist doch sehr bemerkenswert. Die grosse Mehrheit der Kantone argumentiert vor allem mit der Verwässerung der hohen Produktions- und Qualitätsstandards bei einheimischen Lebensmitteln - die dortigen Spezialisten wissen das und bestätigen unsere Annahme, dass dem so ist. Auch die Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten wird als Argument vorgebracht, weil die Lebensmittelspezialisten in den Kantonen, die Vollzugsbehörden das eben auch so sehen; diese sind an der Front und können durchaus diese Produkte miteinander vergleichen. Weiter argumentieren die befürwortenden Kantone, dass der administrative Aufwand bei Bund und Kantonen unverhältnismässig hoch sei. Die Kosten, die aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips anfielen, würden sich angesichts des ausbleibenden Nutzens nicht rechtfertigen. Auch diesen Vergleich muss man ziehen. Die Vernehmlassung zeigt also, dass auch vonseiten des Vollzugs grösste Bedenken bezüglich der Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Lebensmittelbereich bestehen. Das bestärkt uns in unserer Beurteilung, dass die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen seien.
Die Mehrheit der BDP-Fraktion wird daher der ausgearbeiteten Gesetzesvorlage zum Ausschluss der Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip zustimmen.