Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-09-27
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-09-27
Wortprotokoll
Es liegt hier ein Missverständnis vor. Es geht in dieser Frage nicht um Artenschutz für kleine Parteien, es geht auch nicht im Speziellen um einen Minderheitenschutz, sondern es geht darum, dass das Wahlkreissystem, das bei den Nationalratswahlen in der Schweiz zum Tragen kommt, vom Bundesgericht als verfassungswidrig angesehen würde, würden es die Kantone anwenden. Das Bundesgericht hat eine ganz klare Rechtsprechung, die besagt, dass in Kantonen Wahlkreise mit weniger als zehn Sitzen nicht mehr als dem Proporzsystem adäquat anzusehen sind. Diese Sachlage verkennt der Bundesrat offensichtlich schon von vornherein, weil er darauf mit gar keinem Wort eingeht.
Natürlich ist es richtig, dass die jetzige Wahlkreisstruktur historisch gewachsen ist, dass sie der Kantonsstruktur entspricht und dass wir nicht mit einem Federstrich einfach die Kantone abschaffen können, obwohl es - nebenbei gesagt - aus regionalpolitischen Überlegungen, aus einer anderen Warte, durchaus Gründe gäbe, die heutige Kantonsstruktur zu hinterfragen; ich denke nur an die Gesundheits- und Bildungspolitik, aber das ist hier nicht das Thema. Das Thema ist folgendes: Wie findet bei uns ein System Eingang, das tatsächlich den Wählerwillen einigermassen respektiert? Von Zweier- und kleinen Wahlkreisen sind nicht nur die kleinen Parteien negativ betroffen. In einem gewissen Sinne ist auch die SVP betroffen, weil sie im Kanton Uri und in anderen Kantonen keine Chance hat: Wählerinnen und Wähler der SVP vergeuden im Kanton Uri eigentlich ihre Stimme; das Gleiche gilt für Wählerinnen und Wähler der SP in vergleichbaren Kantonen. Das heisst, es sind eigentlich alle Parteien in diesem Saal in einem gewissen Sinne durch das heutige System negativ tangiert, weil die Gesamtzahl der Stimmen, die sie auf eidgenössischer Ebene erzielen oder erzielen könnten, gar nicht berücksichtigt wird.
Nun hat der Kanton Zürich fast durch einen Zufallsfund, wie das Frau Genner ausgeführt hat, ein neues System eingeführt, das so genannte System Pukelsheim. Das System Pukelsheim versucht etwas ganz Einfaches: Es versucht einen Ausgleich zu finden zwischen historisch gewachsener Wahlkreisstruktur und dem Resultat, das eine Partei erzielen würde, wäre der Kanton, respektive vorliegend die Eidgenossenschaft, ein Wahlkreis. Ziel dieses Verfahrens ist es, dass unter der Bundeshauskuppel jede Partei so stark vertreten ist, wie wenn die Schweiz ein Wahlkreis wäre und alle Stimmen, die sie in der ganzen Schweiz erzielte, dadurch in der Endaddition Berücksichtigung in der Mandatsverteilung finden würden. Das gibt dann eine Rückabwicklung über einzelne Wahlkreise, aber es ist sicher ein gerechteres System und würde erst noch die Kantonsstruktur, wie wir sie heute haben, nicht tangieren.
Es ist sicher so, dass wir das nicht von heute auf morgen einfach mit einem Federstrich einführen können. Es ist auch nicht so einfach. Aber immerhin haben wir es in einer ähnlichen Ausgangslage im Kanton Zürich in relativ kurzer Zeit geschafft, diesen Systemwechsel vorzunehmen. Ich sehe nicht ein, warum der Bund eigentlich ein verfassungswidriges System aufrechterhält, das nur deswegen nicht vor Bundesgericht gerügt werden kann, weil Bundesgesetze vor Bundesgericht bekanntlich nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden können. Das ist ja der einzige Grund. Wäre der Bund ein Kanton, hätten wir längst keine Zweierwahlkreise mehr. Das haben wir nur, weil diese Frage nicht justiziabel ist. [PAGE 1422]
Nun bin ich nicht der Meinung, es müsse alles durch die Gerichte korrigiert werden - weiss Gott nicht! -, aber ich appelliere an das Interesse aller Parteien, ein möglichst gerechtes System zu haben, und zwar nicht als Artenschutz, sondern als Wählerinnen- und Wählerschutz.