Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-10-05
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Wir haben es von der Kommissionssprecherin gehört: Die Klage über die komplizierte und aufwendige Mehrwertsteuer ist verbreitet, und sie ist auch verständlich. Wer heute Waren oder Dienstleistungen anbietet - das gilt übrigens nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbände und Organisationen -, kommt der korrekten Abwicklung der Mehrwertsteuer ohne Beratung fast nicht mehr bei. Verantwortlich für diese Situation ist nicht in erster Linie die Steuerverwaltung und sind auch nicht in erster Linie die Vollzugsorgane, auch nicht der Bundesrat, sondern wir, das Parlament respektive der Gesetzgeber. Wir haben dieses Gesetz mit Ausnahmen dauernd angereichert, und wir haben damit auch Abgrenzungsprobleme geschaffen.
Wir haben es deshalb auch in der Hand, mit Vereinfachungen zu Übersichtlichkeit und zu mehr Effizienz beizutragen. Im Wissen darum, dass jede Ausnahme im Steuersystem ein Vielfaches an Abgrenzungsproblemen aufwirft und der Klärungsbedarf immer grösser wird, sollten wir mit Ausnahmen in Zukunft sorgfältiger umgehen. In den letzten Jahren haben wir das Gegenteil gemacht. Wir haben dauernd neue Ausnahmen geschaffen, und wir sind daran, noch weitere Ausnahmen zu schaffen und eben zur Komplizierung beizutragen. Die Situation ist heute so, dass niemand mehr weiss, ob die Ausnahmen ihre jeweiligen wirtschafts- oder sozialpolitischen Funktionen überhaupt noch erfüllen oder nicht. Das wäre eigentlich die Voraussetzung für alle, die in diesem komplexen System an einem Rädchen drehen wollen.
Umso erstaunter und - ich sage es offen, Herr Bundesrat - enttäuschter bin ich von Ihrer Antwort auf meine Interpellation, die jetzt auch noch behandelt wird. Ich gehe davon aus, dass die Steuerverwaltung zuerst die Analyse gemacht hat, wenn sie mit Hochdruck an einer Vorlage für die Vereinfachung der Mehrwertsteuer arbeitet. Diese Analyse hätte ich mir gewünscht, und das war der Inhalt meiner Interpellation.
Ich warte ja übrigens schon seit über eineinhalb Jahren auf die Antwort auf analoge Fragen im Bereich der direkten Bundessteuer. Ich hoffe nicht, dass es hier auch so lange geht, denn wir können ein System nicht verändern, wenn wir nicht einmal wissen, wie es heute funktioniert und welches die Auswirkungen des heutigen Systems sind. Ich bitte also um baldige Antworten.
Den drei Motionen, die heute ebenfalls zur Beratung stehen, kann ich zustimmen, allerdings unter drei Voraussetzungen:
1. Es kann und darf nicht die Meinung sein, dass wir mit Vereinfachungen in der Mehrwertsteuer gleichzeitig die Steuern senken respektive dass die Massnahmen, die wir allenfalls treffen, insgesamt zu einer Verringerung des Steuersubstrates führen. Ich erinnere daran - es ist ja zwar bekannt -, dass die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahme des Bundes ist.
2. Es muss vorgängig die Analyse geliefert werden, wer von welchen Ausnahmen eigentlich begünstigt wird, denn jede Ausnahme bei einer Besteuerung ist schliesslich nichts anderes als eine Subvention. Wen subventionieren wir hier eigentlich alles? Wer bekommt wie viel Geld? Der Anlass meiner Interpellation war ja eben, dass ich auf diese Fragen hätte Antworten bekommen wollen.
3. Eine weitere Voraussetzung für die Zustimmung zu diesen Motionen ist, dass jede Veränderung des Mehrwertsteuergesetzes die sozialen Grundprinzipien berücksichtigen muss.
Es lohnt sich hier vielleicht, die Geschichte der Mehrwertsteuer kurz in Erinnerung zu rufen. Die Einführung der Mehrwertsteuer wurde von der Bevölkerung dreimal abgelehnt, und erst die Vorlage, die eine soziale Ausgewogenheit gewährleistete, wurde angenommen. Ich kann es auch umgekehrt oder etwas deutlicher sagen: Eine Mehrwertsteuervorlage zu bodigen ist einfach. Lange genug hatte man geglaubt, sozialpolitische Massnahmen seien nicht notwendig; und jetzt sollten wir die gleichen Fehler nicht wieder machen. Das zum Allgemeinen.
Jetzt noch zu den einzelnen Vorstössen: Die eine WAK-Motion verlangt, dass sämtliche Ausnahmen gemäss Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes auf fünf Jahre befristet werden. Diese Motion trage ich mit. Ich meine, es lohnt sich zu überprüfen, was sich dort im Laufe der Jahre alles angesammelt hat und ob diese Ausnahmen überhaupt noch Sinn machen.
Was die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze gemäss der zweiten WAK-Motion anbelangt, so bin ich auch für dieses Anliegen offen. Ich möchte allerdings zwei Dinge zu bedenken geben: Eine Vereinheitlichung in Richtung [PAGE 843] Einheitssatz führt zu einer Verteuerung der Lebensmittel. Wir wissen, dass bei den Lebensmitteln die Preisunterschiede im Vergleich zu den umliegenden Ländern bei jenen Gütern fast am höchsten sind, bei denen die Bevölkerung ausweichen kann. Nun müssen wir bedenken, was es bedeutet, wenn bei den Lebensmitteln die Preisdifferenz noch höher wird, ob dann noch mehr Einkaufstourismus betrieben wird. Dieser beträgt heute schon weit über 1 Milliarde Franken.
Etwas anderes gilt es auch zu bedenken: Die Auswirkungen auf die Gesundheitskosten könnten beträchtlich sein, wenn z. B. die Spital- und Arzttarife von null auf den Normalsatz oder wenn die Medikamente von einem Satz von heute 2,4 Prozent auf den Normalsatz angehoben würden. Es könnten also auch für die Gesundheitskosten beträchtliche Auswirkungen entstehen.
Heute beträgt der Umsatz von Gütern, die mit einem Mehrwertsteuersatz von 2,4 Prozent belastet sind, 40 Milliarden Franken. Eine Erhöhung in diesem Bereich auf 4 oder 5 Prozent verteuert Produkte des Detailhandels ganz massiv. Wir müssen davon ausgehen, dass damit eine Umverteilung zulasten der kinderreichen und konsumintensiven Familien sowie der unteren und mittleren Einkommen im Ausmass von etwa 1 bis 2 Milliarden Franken stattfinden könnte.
Da eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes die Zustimmung der Bevölkerung braucht, lohnt es sich, von Anfang an zu bedenken, dass die sozialen Kompensationen mitberücksichtigt werden müssen, dass sozialpolitische Massnahmen aufgezeigt werden müssen und dass auf jeden Fall in einem solchen Zeitpunkt auch die Unterstellung der Privatversicherungen unter die Mehrwertsteuer erneut geprüft werden muss.
Bevor man sich auf einen Einheitssatz versteift, sollte man auch andere Länder mit Mehrwertsteuersystemen vergleichen. Vielleicht bleiben am Schluss dann zwei Sätze, die aber dann klarer abgegrenzt sind als heute und bei denen viel weniger Ausnahmen bestehen. Schon damit wäre viel gewonnen.