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Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-11-27

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-27

Wortprotokoll

Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Hess gesagt hat, aber doch kurz darlegen, wo der Unterschied zwischen meinem Antrag und dem Antrag Hess liegt. Herr Hess schlägt vor, zwei Drittel den Kantonen, ein Drittel der AHV zu geben, ich schlage vor, zwei Drittel den Kantonen, ein Drittel dem Bund zu geben. Ich habe aber die gleiche Begründung: Wir werden nachher den Finanzplan miteinander besprechen und nicht sehr erfreuliche Zahlen zur Kenntnis nehmen müssen. Wir haben die Swissair-Problematik; in zwei, drei Stunden werden wir wahrscheinlich auch noch eine Expo-Problematik diskutieren. Neuerdings gibt es ja zumindest Gerüchte - ich bin gespannt, dann zu hören, wie das aussieht -, dass die Mittel, die bereitgestellt wurden, nicht genügen, dass wir hier also wieder über Kredite debattieren müssen. In dieser Situation, glaube ich, muss man sich schon überlegen, ob es richtig ist, jetzt mit dieser Vorlage vors Volk zu gehen und eine Stiftung zu errichten.

Mit dem Vorschlag, den ich Ihnen mache - dass wir bei der jetzigen Verteilung bleiben, zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund -, haben wir verschiedene Vorteile: Wir haben erstens ebenfalls die Substanzerhaltung - diese ist ja in Absatz 1 gegeben -, wir haben zweitens die Möglichkeit, in den nächsten fünf bis zehn Jahren jenen Teil, den der Bund bekommt, zu verwenden, um die schwierige finanzielle Lage zu überwinden, und wir geben drittens dem Bund auch die Möglichkeit, mit seinem Drittel allenfalls in fünf bis zehn Jahren eine Stiftung zu errichten bzw. ein Solidaritätsgesetz zu schaffen oder über die bestehenden Kanäle Solidarität zu üben.

Diese Frage muss heute neu diskutiert werden, weil eine Volksabstimmung über eine Stiftung solidarische Schweiz zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig ist. Wenn man diese Abstimmung provoziert, hilft man natürlich der Gold-Initiative. Diese ist jedoch sehr nachteilig für die Kantone. Ich meine, wir sollten hier die Interessen der Kantone wahrnehmen und bei der Verteilregel von zwei Dritteln und einem Drittel bleiben.