preparatory:AB 18205
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Wie Herr Kollege Hess Hans selbst angeführt hat, hat er diesen Antrag bereits [PAGE 757] am 7. Juni gestellt. Der Antrag wurde damals mit 35 zu 9 Stimmen abgewiesen. Herr Hess macht nun geltend, seit dem Juni sei die Welt ganz anders geworden. Er ruft den Grundsatz "clausula rebus sic stantibus" an: Wenn sich die Verhältnisse ändern, gilt auch das Recht nicht mehr in gleicher Weise. Hier ist das zu weit gegriffen. Zwar wurden die Grundfesten der Schweiz in den letzten Monaten etwas erschüttert, doch wurden sie nicht aus den Angeln gehoben. Ich habe die Auffassung, dass in Zusammenhang mit diesen schrecklichen Vorfällen der Grundsatz der Solidarität in unserer Schweiz gerade in letzter Zeit eher wieder wach geworden ist.
Es wäre falsch, wenn wir hier nun ein Exempel statuieren würden, mit dem wir sagen, wir würden die Solidarität und die Solidaritätsstiftung nicht mehr brauchen. Wir dürfen an den Grundsätzen dieser Stiftung und der Verteilung von überschüssigen Goldreserven festhalten. Die Hinweise auf das Budget sind sicher legitim, aber es handelt sich doch um ausserordentliche Ausschüttungen.
In Bezug auf den Antrag Brändli muss ich, wie der Votant selbst gesagt hat, ebenfalls festhalten: Der Antrag lag damals auch vor; er wurde abgelehnt. Er sieht zwei Drittel für die Kantone und einen Drittel für den Bund vor, also die Übernahme der heutigen Verfassungsbestimmung auch für diese Ausschüttungen. Wir haben das eingehend diskutiert, und die Kantone haben uns mitgeteilt, dass sie nach wie vor zum vorgesehenen Konzept stehen.
Deshalb bitte ich Sie, die Anträge Hess Hans und Brändli abzulehnen.