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Donzé Walter · Nationalrat · 2003-09-23

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2002 die von Fehr Hans im März 2002 eingereichte Parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative fordert eine Ergänzung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, nach der sich behördliche Information im Abstimmungskampf auf die sachlichen Aspekte zu beschränken habe. Dem Bundesrat und der Bundesverwaltung soll es insbesondere verwehrt sein, eine eigentliche Abstimmungskampagne zu führen oder eine solche zu unterstützen. Der Initiant verweist darauf, dass eine Gesetzesbestimmung auf Bundesebene fehlt und dass sich das Bundesgericht deshalb verschiedentlich zur Thematik äussern musste.

Ihre Kommission hat festgestellt, dass in der Vergangenheit behördliche Abstimmungsinformation die unverfälschte Stimmabgabe weniger gefährdete als flächendeckende und oft emotional geführte Kampagnen finanzstarker Gruppierungen. Als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes nach Artikel 174 der Bundesverfassung ist der Bundesrat nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die Bevölkerung zu informieren und sich für die vom Parlament genehmigten Vorlagen auch im Abstimmungskampf zu engagieren. Artikel 180 der Bundesverfassung teilt ihm die Aufgabe zu, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Diesen Schritt hat er in einem sich politisch, rechtlich, gesellschaftlich und medial rasch verändernden Umfeld auch vollzogen - nicht ohne dafür Kritik zu ernten. Gesetzliche Grundsätze für die Information der Öffentlichkeit mit Schwerpunkt Regierungspolitik finden sich im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG).

Neben dem so genannten Abstimmungsbüchlein und öffentlichen Auftritten sorgt das Departement für die Orientierung der Medien. Es wird vom Bundesrat erwartet, dass er sich den Gegenargumenten stellt. Komplexe Sachverhalte werden mit Informationsbroschüren, Medienrohstoffen und audiovisuellen Mitteln erklärt. Krassen Verzerrungen soll im laufenden Abstimmungskampf entgegengetreten werden können. So wurden unter anderem eine unabhängige Beschwerdeinstanz und Transparenz bei der Finanzierung von Abstimmungskampagnen gefordert. Beide Anliegen fanden im Parlament bisher kein Gehör.

Ihre Kommission kommt darum zum Schluss, dass der Regierung kein Maulkorb angelegt werden muss. Es war nicht der Bundesrat, der die Eskalation der Mittel im Abstimmungskampf verursachte. Vielmehr hatte er sich einem zunehmenden finanziellen und propagandistischen Aufwand vonseiten der Abstimmungskomitees und teils der Parteien zu stellen. Die Regierung hat ihre eigene und die Meinung des Parlaments zu vertreten, darf aber selber nicht propagandistisch auftreten.

Der Forderung des Initianten vermochte die Kommission nicht zu folgen. Sie beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans keine Folge zu geben.

Gleichzeitig behandelte die SPK auch die Petition Hammer "Behördliche Propaganda bei eidgenössischen Abstimmungen", die im gleichen Sinne beantwortet werden soll.

Ihre Kommission will damit aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Kritik wurde über das Mass behördlichen Einflusses auf die Abstimmung laut: In finanzieller Hinsicht waren es teure, von professionellen Büros geführte Kampagnen; in personeller Hinsicht wurde die Mobilisierung hoch gestellter Bediensteter der Verwaltung und der Armee angeprangert. Mit einer Kommissionsmotion fordert die SPK vom Bundesrat einstimmig eine gesetzliche Regelung für die Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung. Insbesondere sollen Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder und für die zulässigen Inhalte behördlicher Abstimmungskampagnen festgelegt werden.

Die Kommission beschloss diese Motion in Kenntnis des Leitbildes der Konferenz der Informationsdienste, welches einen Anhang 1 "Information und Kommunikation im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen" enthält. Die SPK begrüsst es, dass Bundesrat und Verwaltung die Initiative ergriffen haben. Die im Anhang enthaltenen Ziele und Grundsätze können als Grundlage für den Gesetzentwurf dienen.

Gegenwärtig werden Unterschriften für eine eidgenössische Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" gesammelt. Diese Initiative fordert nicht nur ein Verbot behördlicher Propaganda, sondern auch jeglicher Information nach Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen. Sie schiesst damit weit über das Ziel hinaus. Vorausgesetzt, diese Volksinitiative kommt zustande, kann dank der Motion der SPK ein valabler Gegenvorschlag ausgearbeitet werden.

Ich fasse deshalb die Anträge Ihrer Kommission wie folgt zusammen: Parlamentarische Initiative Fehr Hans: keine Folge geben; Petition Hammer: im gleichen Sinne beantworten; Überweisung der Kommissionsmotion.

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