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Gross Andreas · Nationalrat · 2003-09-23

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Wir dürfen Ihnen als Kommission die Früchte einer vierjährigen Arbeit zur Diskussion stellen. Es kommt ganz selten vor, dass die wichtigste Zeitung unseres Landes diese Früchte wertschätzt, indem sie einen Tag vor der Diskussion im Parlament an der wichtigsten Stelle ihres Blattes einen Kommentar schreibt. Normalerweise kommt das nur vor, wenn wir ihrer Meinung nach nicht wissen, welche freisinnigen Bundesratskandidaten wir wählen sollten; das wird vielleicht bald wieder der Fall sein. Aber diese Rarität ist Ausdruck ihrer Art unserer Wertschätzung. Wir danken ihr dafür.

Es geht darum, dass wir darauf reagieren und zeigen, dass es uns nicht gleichgültig ist, dass die Zahl der Tageszeitungen in der Schweiz in den letzten sechs Jahren um 20 Prozent abgenommen hat; dass sich die Zahl der Vollredaktionen in dieser Zeit von 60 auf 40, das heisst immerhin um einen Drittel, reduziert hat; dass es in der so genannten Presselandschaft der Schweiz heute 25 Prozent weniger Titel gibt als noch vor 20 Jahren, also einen ganzen Viertel weniger. Anders herum - und das ist das Entscheidende -: Es geht nicht um die Kritik an unserer nationalen Öffentlichkeit. Auf Bundesebene gibt es ein starkes Fernsehen, es gibt eine starke Presse - es gibt eine vielfältige starke Presse -, es gibt ein starkes Radio, die alle drei politisch sehr kritisch und pluralistisch informieren. Es geht darum, dass dieses Zeitungssterben, diese Reduktion der Medienöffentlichkeit, in 80 Prozent der Kantone zu monopolistischen, quasi monopolitischen oder - wie das dann in diesem Slang heisst - zu prädominanten Öffentlichkeitsstrukturen geführt haben. Das heisst, ein Medienhaus - das ist dann eben ein Haus, das über verschiedene Medien verfügt - bzw. eine Zeitung dominiert den politischen Diskurs. Das ist in einem Land wie der Schweiz, das den Gliedstaaten, den Kantonen, so viel Macht und Eigenständigkeit zukommen lässt wie kein anderes Land in dieser Welt, nicht akzeptabel, und zwar aus zwei Gründen:

Der erste Grund ist der, der in der Öffentlichkeit mit Recht immer diskutiert wurde. Eine demokratische Meinungsbildung braucht verschiedene Informationsquellen und verschiedene Thesen. Aus These und Antithese können der Bürger und die Bürgerin die beste Synthese bilden. Deshalb brauchen wir eine Vielfalt, die in den allermeisten Kantonen - die Kantone Zürich und Tessin z. B. sind die ganz grossen Ausnahmen - nicht mehr existiert.

Der zweite Grund ist der Aspekt, dass Macht nur kontrolliert werden kann, wenn verschiedene Orte diese Macht kontrollieren wollen. Dieser Aspekt findet in der öffentlichen Diskussion - vor allem auch von Verlegerseite, durch welche die Früchte unserer Arbeit in sehr überheblicher und kaltschnäuziger Art und Weise nicht geschätzt und auch nicht diskutiert worden sind - viel zu wenig Erwähnung. In diesem Land, das sozusagen über einen Drittel der Macht an die Kantone delegiert - der Drittel der Gemeinden kommt noch dazu -, in diesem Land, in dem mehr als die Hälfte der Gestaltungsmacht und auch der öffentlichen Gelder bei den Kantonen und bei den Gemeinden ist, gibt es ausgerechnet dort, wo so viel Macht existiert, die Voraussetzungen für die Machtkontrolle nicht mehr. Das ist das andere alarmierende Zeichen, auf das wir reagieren müssen.

Es sind diese beiden Dinge - Vielfalt als Voraussetzung für eine demokratische Meinungsbildung und verschiedene Zentren der Öffentlichkeit als Voraussetzung für die demokratische Machtkontrolle und zur Verhinderung des Machtmissbrauches -, die vor schon fast zehn Jahren in der Verfassungskommission des Bundes über verschiedene Parteien hinweg eine Mehrheit entstehen liessen, die der Meinung war, dass wir einen Medienartikel in der Bundesverfassung brauchen; nicht einen Presseförderungsartikel, sondern einen Medienvielfaltsartikel.

In der Verfassungskommission war das noch nicht möglich, weil es die Nachführungskonzeption überstiegen hätte. In der letzten Legislatur war es noch nicht möglich, weil die Sensibilität gegenüber diesem Wandel interessanterweise noch nicht genügend gross war und weil unser Vorschlag vielleicht noch nicht optimal war. Aber jetzt, nach diesen letzten vier Jahren, hat eine Kommission, die eben diese Veränderungen reflektiert, einstimmig - mit 2 Enthaltungen - entschieden. Das ist interessant. Die Veränderungen und die Monopolisierung der kantonalen Öffentlichkeiten haben ein Ausmass erreicht, das heute von fast niemandem mehr unter uns negiert wird. Die beiden, die sich der Stimme enthalten haben, haben nicht das Problem negiert, sondern sie haben gesagt, die Lösung reiche ihnen nicht.

Das ist ein Wandel, der in dieser ganzen langen Geschichte der Presseförderungsdiskussion - die gibt es bei uns in diesem Haus seit 40 Jahren - doch eine besondere, eigene Qualität zum Ausdruck bringt. Ich habe am Anfang diesen Artikel, den Kommentar in der "NZZ", erwähnt. Ich möchte auf diesen Kommentar eingehen, denn er ist wie in einem Konzentrat auch der Ort der Missverständnisse, auch der falschen Darstellung dessen, was wir Ihnen vorschlagen.

1. Die Chance, dank der wir in der Kommission Einstimmigkeit erreicht haben, ist wahrscheinlich der erste Punkt, der klar zum Ausdruck gebracht werden muss. Wir sind uns bewusst, dass die finanziellen Mittel des Bundes knapp sind. Interessanterweise ist es uns eben gelungen, einen [PAGE 1438] Vorschlag zu machen, der nicht mehr Geld verlangt. Denn es wird bisher viel Geld für die indirekte Presseförderung ausgegeben; es hat sich aber gezeigt, dass dieses Geld sehr schlecht investiert worden ist. Statt dass die kleinen, die mittleren Verleger und Zeitungen unterstützt worden sind, haben die grössten am meisten davon bekommen. Es ist nicht ganz falsch, auch wenn es mir persönlich ein bisschen wehtut, dass man dieses Gesetz eher als Postförderungsgesetz apostrophieren könnte denn als klare Presseförderung im Sinne der Förderung der regionalen und lokalen Vielfalt. Es geht eben nicht darum, mehr Geld auszugeben; es geht darum, das Geld, das bereits ausgegeben wird, effizienter und sachgerechter auszugeben, damit es wirklich das Ziel erreicht, das es erreichen möchte.

2. Es sind nicht einfach nur die CVP- oder die SP-Vertreter, die hinter diesem Vorschlag stehen, sondern auch Freisinnige. Denn die Freisinnigen haben in der Kommission eine wichtige Arbeit geleistet, stehen zu diesem Antrag, und sogar SVPler stehen dazu. Es war in der Verfassungskommission auch der jetzige Bundesrat Schmid, der wesentlich dazu beitrug, dass diese Idee so aufgegleist wurde und heute eine Mehrheit gefunden hat.

3. Es ist nicht einfach Strukturerhaltung, die wir betreiben möchten. Denn wenn sich die monopolistischen Tendenzen heute schon in 80 Prozent der Kantone durchgesetzt haben, reicht es eben nicht mehr, zu erhalten. In unserem Konsens steht der Punkt, dass wir dort, wo diese monopolistischen Strukturen schon zu weit entwickelt sind, Kontextumstände schaffen möchten, welche es neuen Produkten erlauben, wieder auf den Markt zu gehen und eine Marktposition zu finden. Das ist eben das Entscheidende, und deshalb ist es interessant, die "NZZ" zu zitieren: der Punkt, dass der Markt im Medienbereich eben gerade nicht Konkurrenzverhältnisse schafft, die interessanterweise die Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sind. In diesem Markt schafft die Wirtschaft, wenn man sie allein lässt, Verhältnisse, die keine Konkurrenz, keinen Wettbewerb zur Folge haben. Ausgerechnet in jenem Teil des Marktes, wo Wettbewerb und Konkurrenz für die Demokratie politisch wichtig und sinnvoll wären, schafft die Wirtschaft alleine das nicht. Die Politik - wir alle, nicht einfach der böse Staat - muss heute intervenieren, damit die Wirtschaft leitplankenmässig wieder in eine Richtung gelenkt wird, die den Wettbewerb wiederherstellt; genau diesen Wettbewerb, den diese Wirtschaft sonst immer so hochhält, genau die Konkurrenz, die diese Wirtschaft immer so hochhält. Aber ausgerechnet dort, wo es politisch wirklich sinnvoll ist, findet dieser Wettbewerb nicht statt.

Das ist ein sehr, sehr interessanter Punkt, weil er von jenen, die uns bekämpfen, nie thematisiert wird. In seiner Mehrheit schweigt sich auch der Bundesrat in seinem Papier vornehm darüber aus. Das ist interessanterweise der Punkt, wo ich manchmal den Eindruck habe, dass wir Linken seit 20 Jahren gelernt haben, dass die Ideologie uns nicht im Wege stehen muss, wenn es um die Wahrnehmung und die Analyse der Wirklichkeit geht; das haben wir gelernt. Aber diejenigen, die uns das lehrten, scheinen hier in ihrem eigenen Bereich einen blinden Fleck zu haben, den sie bisher nicht überwinden konnten.

Ich bin froh, und zwar deshalb: Viele von uns haben gemerkt, dass etwas passiert ist zuhause, das nur aus den Kantonen heraus nicht verändert werden kann. Es braucht eine Bundesarbeit, es braucht einen Verfassungsartikel, damit wir in den Kantonen eine Vielfalt wiederherstellen können, die Voraussetzung für eine demokratische, echte Meinungs- und Willensbildung und auch für die Kontrolle der Macht ist. Wenn Sie die Vernehmlassung zu unserem Verfassungsartikel gelesen und studiert haben, dann sehen Sie, dass die Mehrheit, die grosse Mehrheit der Kantone diesen Artikel begrüsst und dass auch die grosse Mehrheit der Parteien das begrüsst. Selbstverständlich - und das ist der wichtige Punkt - haben nicht alle dieselben Vorstellungen davon, wie dieser Verfassungsartikel dann umgesetzt werden kann. Das ist auch legitim so. Aber ich bitte Sie, nicht den Fehler zu machen, den Verfassungsartikel zu bekämpfen, weil Sie nicht mit allen Ideen einverstanden sind, die wir zur gesetzlichen Umsetzung vorschlagen: Wir sollten gemeinsam für das Fundament kämpfen, auch wenn wir auf diesem Fundament bzw. auf diesem Boden unterschiedliche Bäume wachsen lassen möchten.

Das ist der Punkt, wo man auch dem Verlegerverband sagen muss: Seine Stiftungsidee ist eine mögliche Form der Umsetzung, aber die Stiftungsidee ist völlig kompatibel mit dem Verfassungsartikel. Man darf sogar sagen: Der Verfassungsartikel ist die Voraussetzung dafür, dass die Stiftungsidee überhaupt eine staatsrechtlich solide Basis hat. Das heisst, auch der Verlegerverband sollte sehen, dass er keinen Grund hat, diese Verfassungsgrundlage zu bekämpfen, weil diese Verfassungsgrundlage das, was wir machen möchten, legitimiert; er zwingt uns zur Diskussion. Wir haben Vorschläge gemacht, die Ihnen zeigen, dass die Interpretation, die Realisierung dieser Verfassungsidee mit objektiven Zahlen und nicht mit Einschätzungen politischer Art passieren kann. Das ist der Punkt, der dann auch garantiert, dass diejenigen, die von uns - das heisst eben von der Gesellschaft, von uns allen, von den Bürgerinnen und Bürgern - Mittel bekommen, welche die Vielfalt im Interesse von uns allen ermöglichen, genauso unabhängig sind wie heute, wo sie nichts bekommen, aber auch zum Teil gar nicht mehr existieren können.

Denn das ist ja der schärfste Punkt, der uns entgegengehalten wird, dass Unterstützung sozusagen Abhängigkeit bedeute. Wenn die Unterstützung aber auf objektiven Kriterien beruht, die keine Ermessensspielräume offen lassen, dann besteht diese Abhängigkeit nicht. Selbst wenn Sie nicht immer ganz mit diesen Werten einverstanden sind, können wir in der Gesetzgebung darauf zurückkommen. Ich bitte Sie zu sehen, dass dies kein Grund ist, den Verfassungsartikel zu bekämpfen.

Ich möchte Sie bitten, diesen Verfassungsartikel zu unterstützen, auf das Geschäft einzutreten und auch zu sehen, dass der Verfassungsartikel dort, wo es im Interesse des nationalen Zusammenhalts um die Förderung von kulturellen Zeitschriften geht, um die Förderung von Mitgliederzeitschriften, die indirekte Presseförderung noch zulässt. Aber dort, wo es um die Vielfalt in den Kantonen und Regionen geht, müssen wir eine Umstellung vornehmen, weil sich die indirekte Presseförderung als nicht sachgerecht erwies, ineffizientes Geldausgeben zur Folge hatte. Dieses Geld möchten wir heute effizienter ausgeben, sachgerechter - dafür brauchen wir aber eine Verfassungsgrundlage.

Ich bitte Sie, dieser Verfassungsgrundlage zuzustimmen.