Gross Jost · Nationalrat · 2003-09-23
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-23
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen einer sehr starken Minderheit - das Ergebnis lautete 10 zu 11 Stimmen -, dieser Initiative Folge zu geben.
Ich möchte primär auf die ergänzende Begründung der Initiantin verweisen und hier noch Folgendes verdeutlichen: Es ist schon gesagt worden, dass das Arbeitsvertragsrecht als Teil des Privatrechtes Sache des Bundes ist; es ist also klar eine Bundeskompetenz. Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist also vom Verfassunggeber gewollt, ja zwingend. Die Delegation einer so wichtigen Regelungsmaterie wie der Lohnfortzahlungspflicht in irgendwelche privat erarbeitete Skalen ist meines Erachtens rechtsstaatlich bedenklich, ja, in einem gewissen Sinne ist es sogar eine Abdankung des Gesetzgebers, zumal - auch darauf wurde hingewiesen - in gewissen Fällen unklar ist, welche Skala örtlich zur Anwendung kommt. Dieser Bundeskompetenz und der damit verbundenen Gleichbehandlung der Arbeitnehmer unter dem gleichen rechtlichen Regime muss unbedingt zum Durchbruch verholfen werden.
Sozialpolitisch ist es so, dass die Krankentaggeldversicherung eine der grossen Regelungslücken im Sozialversicherungsrecht darstellt. Das führt eben dazu, dass Kündigungssperrfrist und Lohnfortzahlungspflicht auseinander klaffen. Nun kann man in Bezug auf die Krankentaggeldversicherung unterschiedliche politische Positionen einnehmen. Man kann sagen, es sei nicht nötig, wir würden das privat lösen, oder man kann die Auffassung vertreten, es sei sozialversicherungsrechtlich zwingend, das zu lösen. Aber wie immer man sich dazu stellt, es ist doch klar: Wenn man das sozialversicherungsrechtlich nicht lösen will, dann sind Anreize für paritätisch finanzierte private Taggeldversicherungen umso wichtiger. Dann müssen wir im System eben die entsprechenden Anreize setzen, und diese Anreize werden durch die Initiative gesetzt.
Nun könnte man dagegen einwenden, es sei eine zusätzliche Belastung der Arbeitgeber, wenn man hier die Taggeldversicherung forciere. Aber ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass hier in der Regel ja von einer paritätisch finanzierten Taggeldversicherung auszugehen ist. Auch um hier die gleiche Kostenbelastung der Arbeitgeber herbeizuführen und um den unsozialen Arbeitgeber, der auf eine solche Taggeldversicherung verzichtet, nicht zu belohnen, ist es wichtig, dass die Anreize dazu führen, dass eben nicht nur 75 Prozent, sondern gegen 100 Prozent der Arbeitgeber diese Taggeldversicherung anbieten oder im Sinne der Initiative eben zumindest diese Deckungsgleichheit von Lohnfortzahlungspflicht und Kündigungssperrfrist herbeiführen. Das ist vom System her logisch, es ist sozialpolitisch erwünscht und führt zu keiner zusätzlichen, unzumutbaren Mehrbelastung der Arbeitgeber.
Ich bitte Sie, dieser Initiative im Sinne der starken Minderheit Folge zu geben.
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