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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-06-09

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-06-09

Wortprotokoll

Die Standortförderung des Bundes hat zum Ziel, die Attraktivität, die Leistungsfähigkeit und das Potenzial des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft zu erhalten sowie zu fördern und dadurch zur Sicherstellung der Beschäftigung beizutragen. Die Standortförderung trägt zu guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft bei. Sie setzt weiter Anreize zur Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren, zum Beispiel zwischen der Regionalpolitik und der Förderung von Innovation und Wissensaufbau im Tourismus. Ihre Tätigkeit erfüllt sie subsidiär zu privaten Akteuren und zu den Kantonen. Damit trägt die Standortförderung dazu bei, die Position der Schweiz im globalen Standortwettbewerb zu stärken.

Die Standortförderung des Bundes lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Fördergegenstände in die vier Bereiche KMU-Politik, Tourismuspolitik, Regionalpolitik und Aussenwirtschaftsförderung aufteilen. Diese Instrumente dürfen grundsätzlich als effizient und wirksam eingestuft werden. Aber es muss in Betracht gezogen werden, dass die Schweiz heute vor schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen steht. Seit dem 15. Januar dieses Jahres, dem Tag der Aufhebung des Euromindestkurses, hat sich vieles verändert. Wir spüren heute einen deutlichen Rückgang der Aufträge für die Exportindustrie, einen empfindlichen Rückgang bei den Logiernächten im Tourismus und damit einen enormen Qualitäts- und Innovationsdruck auf die Schweizer Wirtschaft und auf den Tourismus. Wir müssen heute von einer ausserordentlichen Situation sprechen. Der Einbruch bei der Exportwirtschaft ist deutlich zu spüren. Die Entwicklung vor allem im ländlichen und alpinen Tourismus gibt zu grösster Sorge Anlass. Tourismusstrukturen, zum Beispiel in der Hotellerie, drohen zusammenzubrechen. Die Situation ist vor allem für den ländlichen Raum und für die Berggebiete besorgniserregend, ist doch der Tourismus in vielen ländlichen Regionen der wichtigste Wirtschaftsfaktor überhaupt.

Für die Standortförderung wären in dieser schwierigen Situation mehr finanzielle Mittel wünschenswert, aber die angespannte finanzielle Lage des Bundes lässt keine finanziellen Eskapaden zu. Wie wir alle wissen, stehen uns schmerzhafte Spar- und Kürzungsprogramme bevor. Vor diesem Hintergrund war die Mehrheit der Kommission nicht bereit, mehr finanzielle Mittel vorzusehen, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

Wir haben heute über acht Vorlagen zu entscheiden:

Erstens liegt uns der Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2016-2019 vor. E-Government ist ein Mittel, um die administrative Belastung der Unternehmen zu reduzieren und die Produktivität der öffentlichen Verwaltungen zu steigern. Ziel ist es, die Verwaltungstätigkeit mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnik so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Der Bundesrat schlägt dafür für die Jahre 2016 bis 2019 einen Verpflichtungskredit von 17,7 Millionen Franken vor, die Kommission beantragt einen Kredit von 12,4 Millionen.

Zweitens geht es um den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2016-2019. Die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit (Innotour) wurde 1998 als befristete Massnahme eingeführt, um den Strukturwandel im Tourismus voranzutreiben. Seitdem wurde Innotour mehrmals vom Parlament verlängert und 2012 als integraler Bestandteil der Tourismuspolitik des Bundes gesetzlich verankert.

Drittens behandeln wir den Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2016-2019. Dieser gab in der Kommission aufgrund der schwierigen Situation im Tourismus am meisten zu reden. Schweiz Tourismus fordert eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die nächste Finanzperiode. Die Kommissionsmehrheit hat in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation des Bundes der Forderung von Schweiz Tourismus nicht stattgegeben und beantragt dem Rat, dem Bundesrat zu folgen.

Viertens haben wir den Bundesbeschluss über die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit bis 2019 zu behandeln. Dieser Zusatzkredit von 100 Millionen Franken, der bis Ende 2015 bewilligt wurde, soll bis 2019 verlängert werden. Dies blieb in der Kommission unbestritten.

Fünftens geht es um den Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Die neue Regionalpolitik verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Berggebietes, der weiteren ländlichen Räume und der Grenzregionen zu stärken, um damit einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in diesen Räumen zu leisten. Dies geschieht auf dem Weg der Förderung des Unternehmertums, der Innovationsfähigkeit und der Wertschöpfung.

Sechstens geht es um einen Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit schlagen vor, für die Jahre 2016 bis 2023 den Fonds mit maximal 230 Millionen Franken zu speisen.

Siebtens ist über den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016-2019 zu entscheiden. Die Exportförderung ist ein Bestandteil der [PAGE 973] Aussenwirtschaftsförderung. Die Schweiz hat einen bescheidenen Binnenmarkt und ist daher auf Exporte angewiesen. Der Aufwand für die Markterschliessung und Marktbearbeitung im Ausland übersteigt aber vielfach die Möglichkeiten der KMU. Zur Unterstützung von exportorientierten KMU hat der Bund den privaten Verein Switzerland Global Enterprise beauftragt. Der Bundesrat hat für die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016 bis 2019 einen Zahlungsrahmen von 89,6 Millionen Franken beantragt. Die Kommission hat sich mehrheitlich für eine Kürzung dieser Mittel ausgesprochen und beantragt eine finanzielle Unterstützung von 84,4 Millionen Franken.

Achtens geht es schliesslich um den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2016-2019. Für diese Finanzierung wird vom Bundesrat und von der Kommission ein Zahlungsrahmen von 16,4 Millionen Franken beantragt.

Insgesamt ist die Kommission der Überzeugung, dass sich die vorgesehenen Instrumente für die Standortförderung bewährt haben. Die Kommission schlägt Ihnen daher vor, die bewährten Massnahmen weiterzuführen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu beschliessen. Auf die einzelnen Anträge werde ich in der Detailberatung eingehen.