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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-05

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Wir sind in der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Wenn wir uns heute nicht einigen, gibt es eine Einigungskonferenz. Meiner Ansicht nach wäre es deshalb klug, wenn sich unser Rat gut überlegte, was er tut. Ich frage mich, wie wir das heute machen, nach dem Rücktritt von Frau Fässler; Frau Fässler hat zweimal einen Rückkommensantrag gestellt. Zuerst haben wir mit dem Ständerat gestimmt, nach dem Rückkommensantrag nicht mehr. Sie sehen also: Der Entscheid war bei uns sehr knapp, während der Ständerat einstimmig entschied. Es wäre wirklich an der Zeit, in diesem Rat die Differenz auszuräumen.

Wir haben die Sache schon dreimal diskutiert: Es gilt hier, eine Lösung für die nachrichtenlosen Vermögen zu finden. Sie haben die Version vor sich, die der Ständerat unterstützt, bei der es maximal 62 Jahre geht, bis nachrichtenlose Vermögen liquidiert werden können. Gehen Sie nach der bisherigen Mehrheit unseres Rates, sind es an und für sich 112 Jahre.

Für den Schutz des Rechtsanspruchs ist das Wichtigste bei diesem Gesetz nicht die Frist; das Wichtigste ist das Publikationsverfahren, das wir geregelt haben. Dort sind sich Ständerat und Nationalrat einig. Wer also will, dass das Eigentum geschützt ist, muss dafür sorgen, dass die Publikationsverfahren vernünftig ablaufen, sodass jemand, der Vermögen vergessen hat, seinen Anspruch auch wirklich anmelden kann, wenn es geht. Dort sind sich Ständerat und Nationalrat einig.

Hinzufügen möchte ich noch: Wenn Sie heute dem Ständerat folgen, ist es nicht so, dass die Vermögen, die seit 50 Jahren nachrichtenlos sind, sofort liquidiert werden, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Wir haben hier im Nationalrat der Vorlage des Bundesrates noch eine Übergangsbestimmung mit einer zusätzlichen Publikationsfrist von fünf Jahren angefügt.

Worauf ich auch hinweisen möchte - es wäre noch wichtig, dass man sich dessen hier im Rat bewusst ist -: Wenn jemand ein während 112 Jahren nachrichtenloses Vermögen vergessen hat, dann kann es nicht um lebensnotwendige Ansprüche wie z. B. Rentenansprüche gehen. Wenn Sie die verschiedenen Verjährungsfristen nachschlagen, stellen Sie fest, dass z. B. Lebensversicherungsansprüche nach zwei Jahren verjähren - und die wären unter Umständen wichtig, weil man sich davon ja eine Rente erhofft. Hier geht es um nachrichtenlose Vermögen, die eigentlich in keiner Art und Weise fürs Leben unabdingbar sind.

Wenn Sie die Frist bei 112 Jahren belassen, wie dies die Mehrheit in diesem Rat bis jetzt wollte, müssen die Ansprüche in der vierten, zum Teil in der fünften Generation bewiesen werden. Ich frage mich, wie Sie das machen wollen: Wie wollen Sie eine Person finden, die geltend machen kann, dass sie die einzige Person mit einem rechtmässigen Anspruch ist? Überlegen Sie sich, ob Sie in Ihren Familien über fünf Generationen zurück den Stammbaum überhaupt noch im Griff haben! Sie setzen sich hier der grossen Gefahr aus, dass Sie bei Ansprüchen, die geltend gemacht werden, das Vermögen dem Falschen auszahlen. Mit der Version unseres Rates geben Sie mit Blick auf nachrichtenlose Vermögen eine Staatsgarantie. Das heisst, wenn der Staat ein Vermögen der falschen Person gibt, kann ein anderer, der seine Ansprüche vielleicht besser begründet hat, gegen die Schweiz vorgehen. Ein solches Verfahren sollten wir auf keinen Fall anwenden.

Lebensversicherungsansprüche verjähren nach zwei Jahren. Wir haben hier schon mehrmals gesagt, dass Banknoten, wenn sie ausser Kurs gesetzt werden, nach 20 Jahren verjähren. Ein Beispiel aus dem Strafrecht: Ein Mord verjährt nach 30 Jahren. Das ist also die Dimension, in die wir uns begeben. [PAGE 31]

Im Rat wurden oftmals die USA erwähnt. Dazu möchte ich einfach klar und deutlich betonen: Ja, Sie haben Recht, in den USA haben Sie immer das Recht auf Eigentum. Die Problematik ist aber die, dass die Dokumentation nach zehn Jahren liquidiert wird. Wie wollen Sie ein Eigentum nachweisen, wenn es keine Dokumentation mehr gibt? Das ist eine absolute Scheinlösung.

Ich bitte Sie hier jetzt wirklich, uns die Einigungskonferenz zu ersparen. Der Ständerat steht einstimmig hinter seiner Fassung; im Nationalrat waren wir immer fifty-fifty. Ich wäre froh, wir würden ein paar vernünftige Nationalräte finden, die jetzt meine Minderheit unterstützen und das Geschäft für die Schlussabstimmung bereitmachen.