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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-03-05

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Drei Merkmale prägen den Grundstücksmarkt: Erstens ist es die Knappheit, weil der Boden ein Monopolgut ist; zweitens ist es ein Verkäufermarkt mit einem Nachfrageüberhang, und die Spekulation wirkt als Preistreiber; drittens ist es die Intransparenz. Mit dieser parlamentarischen Initiative verlangt die SP-Fraktion, dass bei Handänderungen inskünftig sowohl der Eigentumswechsel als auch die Gegenleistung, also der Preis der Handänderung, im Grundbuch zu veröffentlichen sind. Das kann selbstverständlich auch elektronisch erfolgen; über die Mittel schweigt sich die parlamentarische Initiative aus. Warum verlangen wir das?

1. Die Preispublikation ist eine wichtige Massnahme gegen die Spekulation. Die Kenntnis der Preisentwicklung auf dem Markt ist eine fundamentale Information für jeden Marktteilnehmer. Sie sichert gleich lange Spiesse zwischen Verkäufer und Käufer.

2. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass die Kenntnis des Preises preisdämpfend wirken kann, denn das Informationsgefälle wirkt sich in einem Verkäufermarkt zulasten der Käuferschaft aus.

3. Die Preisentwicklung im Immobiliensektor ist ein ganz wichtiger Konjunkturindikator. Das hat inzwischen auch der Bundesrat gemerkt. Aufgrund der Preisentwicklung hat er entsprechende Massnahmen im Immobiliensektor mit der Hypothezierung begrüsst, und die Nationalbank hat sie durchgeführt. Um eine drohende Immobilienblase zu erkennen, muss man die Preisbewegungen kennen. Es ist ja nicht zu glauben: Wir haben keine Preistransparenz bei den Handänderungen, und gleichzeitig versucht jetzt das Bundesamt für Statistik mit mühsamen statistischen Erhebungen, einen Indikator für die Preisentwicklung zu erfassen. Das ist alles nicht nötig, wenn wir die Preistransparenz bei Handänderungen haben.

4. Es ist wichtig festzustellen, dass die Preisentwicklung auch ein wichtiger Indikator für die Geldwäscherei sein kann. Damit ist die Preistransparenz ein Instrument gegen die Geldwäscherei. Ich verweise auf einen Fall in Genf, in dem eine Villa die Hand änderte. Sie war vorher für 14 Millionen Franken verkauft worden, und bei der nächsten Handänderung war der Preis auf 74 Millionen Franken angestiegen. Nur weil der Kanton Genf die Preistransparenz kennt, konnte man das überhaupt feststellen.

Die heutige Rechtslage ist mehr als unbefriedigend. Sie ist vor allem seit der Gesetzesänderung unbefriedigend, mit der 2005 die elektronische Signatur eingeführt worden ist. Heute publizieren nur 19 Kantone die Handänderungen, und nur zwei davon, nämlich der Kanton Jura und der Kanton Genf, publizieren gleichzeitig die Preise der Handänderungen. Diesen Missstand möchten wir mit dieser Initiative beheben.

Ich darf auch darauf verweisen, dass wir die Publikation der Preise als Pflicht bereits einmal kannten. Das war in den Achtzigerjahren, als es darum ging, die Bodenspekulation zu bekämpfen. Wir sind heute in einer ganz ähnlichen Situation, und ich würde es nicht verstehen, wenn gerade Vertreterinnen und Vertreter von bürgerlichen Parteien, die ja den Markt als wichtiges Instrument des Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage sehen, gegen die Transparenz im Grundstückhandel wären. Ich möchte vor allem den Berichterstatter französischer Sprache ansprechen. Im Kanton Wallis ist die mangelnde Transparenz im Immobilienmarkt ein riesiges Problem. Ich verstehe wirklich nicht, dass ein Vertreter eines Kantons, der darunter leidet, gegen die Preistransparenz sein kann.

Es ist keine Frage, die zwischen links und rechts zu entscheiden ist, sondern die Frage ist: Wollen Sie den Käuferinnen und Käufern die notwendigen Informationsmittel in die Hand geben? Dann geben Sie der parlamentarischen Initiative Folge! [PAGE 60]