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Maier Thomas · Nationalrat · 2013-03-05

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Wir haben diese Bestimmung in Artikel 33 intensiv diskutiert, da ja diverse Vorschläge zur Höhe des Abzuges vorlagen. Was spricht für 6000 Franken und damit den Antrag des Bundesrates? Grenzbeträge, unterhalb derer gar keine Steuern bezahlt werden müssen, führen erstens dazu, dass gewisse Teile der steuerpflichtigen Bevölkerung gar keine Abzüge geltend machen können. Die Progression führt zweitens dazu, dass der Grenzsteuersatz und somit die tatsächliche Abzugswirkung für höhere Einkommen viel höher ausfallen. Es hilft also vor allem den Reichen.

Ob sich die Nachfrage nach Weiterbildung durch das Senken der Kosten respektive die Erhöhung der Ausbildungsabzüge erhöhen lässt, ist empirisch kaum untersucht. Klar ist aber, dass die Entlastung vor allem Weiterbildungsaktivitäten betrifft, welche die Privaten auch ohne Entlastung bezahlt hätten. Die Vorlage will zwar die Aus- und Weiterbildung der einzelnen Personen fördern. Das gelingt aber nur bedingt. Die Kosten für Aus- und Weiterbildung können zwar steuerlich in Abzug gebracht werden, das ist aber nicht der Grund dafür, dass mehr Aus- und Weiterbildungen gemacht werden, insbesondere nicht im Bereich der Arbeitskräfte, bei denen dringender Bedarf besteht.

Die Wirkungen eines Steuerabzuges sind bei den Steuerpflichtigen mit tiefen Einkommen nicht wirklich gross. Der Bundesrat ist daher insbesondere aufgrund des Mitnahmeeffektes zum Schluss gekommen, dass bei der direkten Bundessteuer eine Obergrenze von 6000 Franken ausreicht. Weiter ist es so - das haben wir bereits gehört -, dass 85 Prozent der Ausbildungen mit einem Betrag von 6000 Franken voll abzugsfähig sind. Für 12 000 Franken spricht, dass der heutige Abzug für die Weiterbildung unbeschränkt ist. Aufgrund der Beschränkung des Abzugs von heute vollumfänglich zum Abzug zugelassenen Weiterbildungskosten kann es bei teuren Ausbildungen zu einer Schlechterstellung kommen. Es geht nicht gerade um viel Geld, und dieser Abzug gehört noch zu den sinnvolleren Abzügen, wenn man das so sagen darf. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Gewinnungskosten betrachtet, kann auch von einer Ungleichbehandlung im Steuersystem gesprochen werden, wenn man auf 6000 Franken geht. Für die Grünliberalen klar keine Option ist ein unbeschränkter Abzug. Dies betrifft nur ganz wenige und bringt keine gewünschten Effekte.

Fakt ist, dass mit einem Abzug von 6000 Franken fast 85 Prozent aller Ausbildungen abgedeckt sind. Handeln wir hier also nach der bewährten 80/20-Regel, decken wir mit einer einfachen Regelung die grosse Mehrheit der Fälle ab. Aus diesem Grund haben wir Grünliberalen uns nach intensiver Diskussion klar für 6000 Franken und damit die Bundesratslösung ausgesprochen. [PAGE 41]