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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-03-05

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Die SP hat die Beachtung der Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD seit je gefordert. Wir wollen ganz klar, dass die Schweiz bei der Amtshilfe keinen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug macht. Wir wollen Gruppenanfragen ermöglichen. Wir wollen, dass die Identifikation von Personen auch ohne Namensnennung möglich ist, d. h. nur über bestimmte Verhaltensweisen.

Wir begrüssen deshalb ausdrücklich auch die Übernahme der neuen OECD-Praxis vom 18. Juni 2012 zu den Gruppenanfragen. Diese werden mit dem neuen Amtshilfegesetz, das auf den 1. Februar dieses Jahres in Kraft gesetzt wurde, zugelassen. Wir begrüssen es auch, dass Doppelbesteuerungsabkommen mit möglichst vielen Ländern revidiert werden, damit dieser Standard möglichst generell zur Anwendung kommt, zumindest mit jenen Ländern, mit denen wir ein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Wir haben [PAGE 49] seinerzeit beim Amtshilfegesetz beantragt, dass das generell gelten soll. Sie haben das mehrheitlich leider abgelehnt. Nötig wäre das insbesondere auch gegenüber den Entwicklungsländern. Diese Forderung ist Gegenstand der Motion, die im Anschluss an diese Doppelbesteuerungsabkommen traktandiert ist.

Eine möglichst grosse Zahl an angepassten Doppelbesteuerungsabkommen ist auch Voraussetzung dafür, dass die Schweiz in die zweite Peer-Review-Phase der OECD kommt. Diese Voraussetzung wird offenbar inzwischen relativiert. Ich wäre froh, wenn Sie, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, uns jetzt im Rahmen der Beratung dieser Doppelbesteuerungsabkommen darüber aufklären würden, welches nun die Voraussetzungen sind, damit die Schweiz in die zweite Peer-Review-Phase kommt. Ich ersuche Sie auch um Auskunft, wie viele Doppelbesteuerungsabkommen nun dem neuen Amtshilfegesetz entsprechen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns darüber Aufschluss geben könnten, wie sich das Amtshilfegesetz, das soeben in Kraft getreten ist, zu den älteren Doppelbesteuerungsabkommen verhält, also zu den Abkommen, die diesem Standard noch nicht genügen.

Die Einhaltung des OECD-Standards gemäss Artikel 26 ist für die SP aber nicht das einzige Kriterium, um die Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens zu beurteilen. Ebenso wichtig ist für uns die materielle Gerechtigkeit, und massgebend dafür sind natürlich die Sätze. Hier stellen wir fest, dass die EU-Staaten Bulgarien, Tschechien und Slowenien eine Tiefsteuerpolitik verfolgen. Wir wollen das Steuerdumping nicht unterstützen. Wir werden uns im Fall von Tschechien, Slowenien und Bulgarien deshalb der Stimme enthalten. Hingegen werden wir die Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland, Portugal, Turkmenistan und Peru zustimmen. Interessant ist es ja, dass im Falle von Peru gezeigt werden kann, dass höhere Sätze durchaus durchsetzbar sind, wenn sich ein Land wehren kann und auch wehrt. Aber es stellt einen Riesenaufwand für einen Staat dar, damit er diese Sätze auch wirklich durchsetzen kann.

Zum Schluss möchte ich nochmals Folgendes festhalten: Es ist auch für die SP klar, und es ist ihr erklärtes Ziel, dass wir nicht bei der Amtshilfe nach dem neuen Amtshilfegesetz stehen bleiben, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen auch nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Es sind nur Zwischenlösungen. Es ist völlig klar, dass die internationale Staatengemeinschaft zum automatischen Informationsaustausch übergehen wird. Je rascher die Schweiz ihre Strategie darauf ausrichtet, desto erfolgreicher werden wir auch mit unserem Finanzmarkt sein.